Der im eigentlichen Sinne „prähistorischen“ Archäologie stehen – im Unterschied zur frühgeschichtlichen Archäologie – für historische Aussagen lediglich Bodenfunde zur Verfügung; schriftliche Quellen sowohl der interessierenden Gesellschaften als auch der Nachbarn fehlen vollständig. Die prähistorische Archäologie ist daher darauf angewiesen, allein aus dem archäologischen Material durch Vergleich historische Erkenntnisse zu gewinnen. Wegen des Fehlens nicht-archäologischer Korrektive vergrößert sich die Bandbreite der möglichen Erklärungsansätze. Verschiedene (kulturelle, soziale, wirtschaftliche oder „ethnische“) Interpretationen desselben archäologischen Sachverhalts erscheinen dann gleichermaßen denkbar, ohne daß begründet zwischen ihnen entschieden werden könnte.
„Ethnische Identitäten“ lassen sich daher, ebenso wie „ereignis¬geschichtliche“, politische oder geistige Phänomene, für „schriftlose“ Zeiten – zumindest mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden Methoden – nicht ermitteln. „Ethnizität“ ist als historische Erscheinung in ihrer jeweiligen Ausprägung an bestimmte Räume und Zeiten gebunden; ihre Verbindung mit ausgewählten Sachgutelementen ist also variabel, ihre Relevanz wechselt häu und ist von den jeweiligen Situationen abhängig. Ohne (un-)mittelbare Selbstzeugnisse der Bevölkerungen bleibt uns jeder Zugang zu diesen kollektiven Identitäten verwehrt. Der Versuch, „archäologische Kulturen“ als Hinterlassenschaften „ethnischer Gruppen“ zu interpretieren, übersieht den Konstruktcharakter dieses Modells. Je nach Blickwinkel bzw. Gewichtung einzelner Elemente lassen sich zudem unterschiedliche Grenzen ziehen, wie z. B. strittige Fälle (Jastorf-Kultur, Lausitzer Kultur usw.) belegen.
Die scheinbare „Unmittelbarkeit“ der Funde verleitet häu dazu, den Blick zu verstellen und inadäquate Fragen zu formulieren. Statt der „Verabsolutierung des Einmaligen“ sollten vielmehr strukturelle Zusammenhänge im Zentrum der Aufmerksamkeit archäologischer Forschung stehen, wofür es zwei entscheidende Gründe gibt: Erstens sind, methodologisch gesehen, archäologische Quellen als stumme Zeugen der Vergangenheit nur durch Vergleich und Analogie zum Sprechen zu bringen. Nur regelhafte und d. h. strukturelle Erscheinungen, die sich vergleichen lassen, können auf diese Weise begründet interpretiert werden; Ausnahmen von der Regel, historische Einzelfälle oder Individualitäten entziehen sich dem Analogieschluß und deshalb (von wenigen Sonderfällen abgesehen) prinzipiell der verläßlichen Einordnung durch die Archäologie.
Zweitens sind aus heutiger Sicht sozial-, wirtschafts- und kultur¬geschichtliche – und d. h. strukturelle – Entwicklungen die entscheidenden, die Lebenswirklichkeit einstiger Gesellschaften prägenden Prozesse. Deren Grundzüge lassen sich anhand der archäologisch faßbaren Befunde und Verbreitungsbilder ermitteln. Damit sei nicht ein vermeintlich statischer Zustand dieser Gesellschaften behauptet , sondern deren strukturell vergleichbare Dynamik in den Mittelpunkt gerückt. Die einseitige Fixierung auf „ethnische Deutungsmodelle“ folgt einem historistischen Ansatz , der sich auf scheinbar historische Fakten konzentriert und damit die archäologischen Quellen, die vor allem langfristige und strukturelle Entwicklungen widerspiegeln, auf letztlich inadäquate Weise auswertet.
Eines der markantesten und immer wieder diskutierten Beispiele bildet in dieser Hinsicht das „Indogermanen-Problem“ (Abb. 5). Die „indoeuropäische Ursprache“ stellt zunächst nichts weiter als ein sprachwissenschaftliches Konstrukt dar, das keinen Anspruch auf die Realität einer tatsächlich gesprochenen Sprache und auf gelebte Realität erhebt und auch nicht erheben kann. Zwar steht die „Verwandtschaft“ der Einzelsprachen außer Frage, doch ob und wie man sich ein ursprüngliches sprachliches Kontinuum vorzustellen hat, muß hypothetisch bleiben. Die Suche nach einer vermeintlichen „Urheimat“ ist von vornherein gegenstandslos, weil schon deren Existenz nicht gesichert werden kann, geschweige denn eine auch nur mehr als vage zeitliche und räumliche Ansetzung möglich ist.
Aus archäologischer Perspektive lassen sich für die in Frage kommenden Zeiträume und Regionen zwar kulturelle Beziehungen aufzeigen, doch werden damit weder sprachliche noch ethnische, weder politische noch kulturelle oder biologisch-anthropologische Verhältnisse auch nur in Ansätzen beschrieben. Das Zusammenfallen aller dieser Bereiche wäre die große – methodisch gar nicht zu begründende – historische Ausnahme. Kulturelle Ahnlichkeiten belegen zunächst nichts weiter als Kommunikation oder Austausch von Gütern bzw. Personen; weiteres entzieht sich der Beurteilung durch die Archäologie. Die jüngst geäußerte These Colin Renfrews, Ausbreitung neolithischer Wirtschaftsweise und Wanderung der Indogermanen fielen zusammen, läßt sich – so ansprechend sie auf den ersten Blick auch sein mag – archäologisch nicht verifizieren. Diese These bewegt sich noch ganz im romantisch-nationalen Denken, das archäologische Kultur und Sprachraum zur Deckung zu bringen versucht; auch sie vermag also nicht, das traditionelle, in die Irre führende Denkraster zu verlassen.
Abb. 5. er hypothetische Modelle zur „Urheimat“ und zur Ausbreitung der Indogermanen
(nach Mallory [Anm. 182] 107 Abb. 7.4).