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Wirtschaftskunde-BWL

Aktien

Aktien:

Unterscheidungsmerkmale:

  • Emission: Ausgabe der Aktien

  • Urkunde: Zeichnen der Aktie à Erwerben der neuen Rechte

  • Laufzeit: nicht vorhanden

  • Kurs: unvorhersehbar

Beim Kauf einer Aktie bin ich Investor und trage Risiko.

 

Unternehmen: Eigenkapital wird aufgebessert und breite Eigentümerbasis

2 Arten der Aktien:

  1. Stammaktie: Stimmrecht, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Recht auf Dividende

  2. Vorzugsaktie: Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, recht auf Dividende, Recht auf Dividendenvorzug

3 Hauptorgane:

  1. Aufsichtsrat: Beruft Vorstand

  2. Vorstand: operatives Geschäft

  3. Eigentümer: wählen Aufsichtsrat

Börse:

Ist der Sekundärmarkt für Wertpapiere

Ein Kaufauftrag kann anonym oder unter Namen gemacht werden. Bei anonymem Kauf (Effektkassageschäft =EKG) bekommt man einen Bon damit kann man Aktie verkaufen.

Kaufpreis der Aktie wird festgelegt dann über Primärmarkt (Bank,...) verkauft

2Aufträge: Auftrag bestens: Aktie auf jeden Fall kaufen Geld ist egal

Auftrag limitiert: Aktie nur bis zu gewissem Preis kaufen

Depoterlag: Aktie bleibt beim Kauf in der Bank und die Bank klärt alles.

Börse kann eigentlich alles sein: Warenbörse Gemüsemarkt, Kleintierbörse, ....

Jede Börse hat Merkmale: Selbstständig, unabhängig, untersteht Börsenkammer, Einhaltung der Vorschriften kontrolliert das Finanzministerium

EU:

Nationale Monopole werden beseitigt um einen gemeinsamen Standart zu erreichen. EU machte Rahmengesetzgebung. 1990 freier Wettbewerb. EU will völlige Liberalisierung. Im Informationszeitalter ist gleicher Stand wichtig um zusammenwachsen zu können à Eu gegründet à konkurrenzfähig.

Bessere: Verkehr, Gesundheitswesen, Weiterbildung, Behörden Umwelt.

Geschichte der EU beginnt 1946 als Winston Churchill sagte: Wir müssen etwas die Vereinigten Staaten in Europa schaffen. Idee wird später wieder aufgegriffen.

1946: zu OEEC (Organisation f. European Economic Cooperation)

1949: Gründung d. Europarates. Russland gründet gleichzeitig Warschauer Pakt =Rat gegenseitiger Wirtschafts-

hilfe

1951: europ. Gemeinschaft f. Kohle –Stahl(EKGS) gegründet. D und F rufen das ins Leben. Gründungsmitglied-

er auch die Benelux Länder und Italien

1960: außereurop. Staaten treten EGKS bei à OECD genannt(Organisation f. Economic Cooperation & Development) Sitz in Paris.

GB gründen Gegenorgan. EFTA (Europ. Freihandelszone) Ziel: keine Zölle. Mitglieder waren GB, Norwegen, Schweden, CH, O, Finnland, Island, Dänemark, Portugal

1967: OECD à EG(europ. Gemeinschaft)

1972: Komkurenzdenken zwischen EFTA und EG hört auf à Freihandelsabkommen

1973:Dänemark, Irland, GB zur EG

1979: Europ. Währungssystem tritt in Kraft(EWS) Ecu als europ. Rechenwährungseinheit eingeführt

1981: erster Schritt der EG Süderweiterung. Griechenland tritt bei

1986: 2.Teil der Süderweiterung: Portugal und Spanien treten bei

1989: Österreich gibt Beitrittserklärung ab

1992: EG Und EFTA beschließen zusammen europ. Wirtschaftssystem EWR. Ch und Liechtenstein treten nicht bei. Vertrag von Mostrich: EG wird EU

1993: europ. Binnenmarkt tritt in Kraft

1995: Schweden, Finnland und Österreich treten der EU bei.

1997: Agenda 2000 à Weichen für Osterweiterung gestellt gestellt. Finanz und Landwirtschaftspolitisch alles okay. Aus Vertrag von M. wird Vertrag von Amsterdam.

1998: begin der Beitrittsverhandlungen von Polen, Estland, Szo, CZ, H und Zypern

 
 
 
 
Österreich
 
 
EU
Staatsoberhaupt
 
Bundespräsident 6 Jahre, 1 mal Wiederholungswahl, direkt
 
Ratspräsident alle 6 monate, nach plan
 
Regierung
 
Bundesrepublik .Minister und Staatssekretäre
 
EU Kommission
 
 
Volksvertreter
 
Parlament, nationalrat
 
EU = Parlament
 
Landesrat
 
Bundesrat, durch landesregierung bestimmt
 
EU Rat 1 Staats und Regierungschef, Miniaturrat

Eu Parlament

  1. Gesetzgebung: Nutzwirkungsrecht, kein Initiativrechtà darf nicht handeln sondern

nur abstimmen.

  1. Budget: Europ. Parlament ist Haushaltsbehörde der EU es überprüft Ausgaben. Entscheidet bei nicht obligatorischen Ausgaben mit

  2. Kontrolle: EU Kommission wird durch mündl. Und schriftl Anfragen kontrolliert à Auskunftspflicht und Einsichtspflicht

  3. Außenbeziehungen: EU Parlament ist das entscheidende Organ für erweiterungen 39953ujy64xgl7o

  4. Sonderaufgaben: Eine Person aus EU Parlament wird zu Bürgerbeauftragtem gewählt