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Wirtschaftskunde-BWL

Projekt Betriebstechnik Skript zur Vorlesung Grundlagen der BWL II

Skript zur Vorlesung

Grundlagen der BWL II

M

mitgeschrieben von:

Dédé Richi Din Syntec Cid iNDy


empfohlene Literatur zur Vorlesung:

als Grundlage der Vorlesung:|/span>

Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien 42938mnb67mis4s

(11. Auflage 94, Übungsbuch 6.Auflage 94)

Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vahlen, München

(18. Auflage 93, Übungsbuch 7. Auflage 93)

besonders zu Management und Controlling: ni938m2467miis

Mertens, P.: Industrielle Datenverarbeitung 1, Gabler, Wiesbaden

Mertens, P., J. Griese: Industrielle Datenverarbeitung 2, Gabler, Wiesbaden

zum Nachschlagen:

Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien

Bea, F.X., E. Dichtl, M. Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1-3,

G. Fischer / UTB, Stuttgart-New York

Skript zu den Grundlagen der BWL II

1. Auflage August 94

Hinweis:

Dieses Skript enthält unsere Mitschriften aus der Vorlesung und auch die Teile aus der Übung, die als Ergänzung zur Vorlesung gedacht waren sowie eininge Beispiele aus der Übung und ist

kein offizielles Skript des Instituts zu dieser Vorlesung!

Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle inhaltliche oder formelle Fehler und geben somit

keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Dieses Skript wurde von Prof. Dr. Huch auf mögliche Fehler durchgesehen und liegt in der Fachschaft für Informatik aus.

Wer an ernsthafte Kapitelerweiterungen interessiert ist, die aufgrund neuer Themen oder zusätzlicherer Fakten, die in unserem Semester wegen Zeitmangels zu knapp gekommen sind oder aber gar nicht behandelt wurden, aber in den nächsten Semestern durchgenommen

werden, nötig sind, der kann von uns die Skript-Dateien für diesen Zweck bekommen.

(In der Fachschaft für Informatik nachfragen)


Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II

Inhaltsverzeichnis

6 Rechtsformen 1

6.1 Überblick über Rechtsformen 1

6.2 Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl 1

6.3 Einzelunternehmung 2

6.4 Gesellschaften 3

6.4.1 Personengesellschaften 3

6.4.1.1 Offene Handelsgesellschaft (oHG) 3

6.4.1.2 Kommanditgesellschaft (KG) 4

6.4.1.3 Stille Gesellschaft 5

6.4.2 Kapitalgesellschaften 6

6.4.2.1 Aktiengesellschaften (AG) 6

6.4.2.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 7

6.4.2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 8

6.4.3 Sonderformen 9

6.4.3.1 Genossenschaften 9

6.4.3.2 GmbH & Co KG 9

6.5 Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation) 10

7 Betriebliche Finanzprozesse 11

7.1 Finanzierung und finanzielles Gleichgewicht 11

7.2 Finanzmittelverwendung 14

7.2.1 Grundlagen 14

7.2.2 Investitionen 14

7.2.2.1 Investitionsarten 14

7.2.2.2 Investitionsentscheidungsprozesse 14

7.2.2.3 Investitionsrechnung 15

7.3 Bestimmung des optimalen Finanzvolumens: Leverage-Effekt 19

7.4 Finanzplanung, - disposition und - kontrolle 25

7.5 Finanzierungsarten 30

7.5.1 Übersicht 30

7.5.2 Selbstfinanzierung 30

7.5.2.1 Überblick 30

7.5.2.2 Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung) 31

7.5.2.3 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten 32

7.5.2.4 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten 35

7.5.3 Beteiligungsfinanzierung 35

7.5.4 Fremdfinanzierung 36

7.5.4.1 Überblick 36

7.5.4.2 Sicherheiten der Kreditarten 37

7.5n4.3 Langfristige Fremdfinanzierung 38

7.5.4.4 Kurzfristige Fremdfinanzierung 39

7.5.4.5 Sonderformen 48

8 Rechnungswesen 54

8.1 Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 54

8.1.1 Begriff 54

9 Management und Controlling 56

9.1 Hauptfunktionen des Management 56

9.1.1 Begriff und Merkmale 56

9.1.2 Prozessuale Dimension ® Phasenstruktur des Managementprozesses 57

9.1.3 Organisation 58


  1. Rechtsformen

    1. Überblick über Rechtsformen

Def.: Die Rechtsform gibt dem Unternehmen den (rechtlichen) Rahmen hinsichtlich der - Außenbeziehungen: Vertretung, Haftung, Finanzierung, Besteuerung, etc.

- Grundsätze der inneren Organisation: Führung/Leitung, Kontrolle, etc.

· Konstitutive Entscheidung

· Wechsel der Rechtsform ist möglich

· rechtliche Fixierung im Gesellschaftsrecht:

HGB (HandelsGesetzBuch)

BGB (BürgerlichesGesetzBuch)

AktGes (Aktiengesetz)

GmbHGes (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz)

GenGes (Genossenschaftsgesetz)

    1. Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl

Þ persönliche, wirtschaftliche, (steuer-) rechtliche Aspekte

Entscheidungskriterien:

(1) Rechtsgestaltung:

Haftung, Firmierung (Firmenbezeichnung)

(2) Leitungsbefugnisse (inklusive Kontrolle) :

Gesellschaftermanagement

(3) Gewinnbeteiligung

(4) Finanzierung (-smöglichkeiten):

Eigenfinanzierung

- Anzahl Gesellschafter

- Fungibilitäts-Wechsel

Fremdfinanzierung

- Kreditwürdigkeit

(5) Steuerbelastung:

Vermögens-, Ertragssteuern etc.

ferner:

(6) laufende Aufwendung der Rechtsform (Kosten etc.)

(7) Publizitätszwang

(8) Anzahl Gründungsgesellschafter

(9) Überwachungs-, Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat (AR), Wirtschaftsprüfer (WP) ...)

Rechtsformen
 
 
 
 
 
 
erwerbswirtschaftlich
“gemeinwirtschaftlich”
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
keine eigene Rechtspersönlichkeit, Personen dominieren
 
mit eigener Rechtspersönlichkeit Kapital dominiert
 
Privatrecht
 
öffentliches Recht
 
 
 
 
 
 
 
Personenunternehmen
 
Kapitalgesellschaften
 
- eingetr. Gen.
 
- Eigenbetrieb
- Einzelunternehmen
 
- GmbH
 
EDEKA
 
- Regiebetrieb
- Personengesellschaften
 
- AG
 
Raiffeisenverband
 
 
- OHG (BGB-Ges.)
 
- KGaA
 
- Versicherung oder
 
 
- KG
- stille Gesellschaft
 
 
 
Verein auf Aktien
(Vereinbarung aus Gegenseitigkeit)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(immer seltener, geht über in Kapitalgesellschaften)
    1. Einzelunternehmung

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung: Vollhaftung, persönlich unbeschränkte Haftung (volles Risiko),

einzelne Leitung/Einzelunternehmer,

kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung

- Firmierung: Personenfirma

(2) Leitungsbefugnisse:

nur der Einzelunternehmer allein

(3) Gewinnbeteiligung:

Einzelunternehmer trägt Gewinne und Verluste allein

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

Finanzierungspotential sehr begrenzt/beschränkt, da keine neuen Teilhaber möglich,

höchstens stiller Gesellschafter

- Fremdfinanzierung:

insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens

(5) Steuerbelastung:

individuelle Einkommens- und Vermögenssteuer des Gesellschafters,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: einer (höchstens, sonst Gesellschaft)

    1. Gesellschaften

      1. Personengesellschaften

        1. Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Zusammenschluß mehrerer gleichberechtigter (Þ Leitung, Mitsprache) vollhaftender Gesellschafter/Partner mit gleichem „Geschäftsinteresse“ und teilweise unterschiedlichen Kapitaleinlagen

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung: für alle Gesellschafter persönliche, unbeschränkte und solidarische Vollhaftung

mit Kapitaleinlage und Privatvermögen

(ohne Berücksichtigung der Kapitalquote)

kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung

- Firmierung: Personenfirma

(2) Leitungsbefugnisse:

alle Gesellschafter in gleicher Weise (je nach individuellem Vertrag)

(3) Gewinnbeteiligung:

Gewinn: - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% als Vorabgewinn

- Rest nach „Köpfen“

Verlust: - nach „Köpfen“

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

besser: - breite Gesellschafterbasis, Aufnahme neuer Gesellschafter

- Fremdfinanzierung:

unter Haftungsregelung, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens,

begrenzt durch (notwendigerweise geringe) Zahl der Gesellschafter und ihr

Privatvermögen

(5) Steuerbelastung:

individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Gesellschafter

        1. Kommanditgesellschaft (KG)

Modifizierung der oHG, Zusammenschluß unterschiedlicher Partner mit unterschiedlichen

Geschäftsinteressen und Kapitaleinlagen,

oft entstanden aus Erbfolge von Einzelunternehmen zur KG (über oHG)

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

Komplementäre (wie oHG-Gesellschafter): mit Leitung und unbeschränkter Vollhaftung

Kommanditisten: beschränkte Haftung mit Kapitaleinlage

Þ Kommanditanteil £ Einlage

kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung

- Firmierung: Personenfirma mit Zusatz KG

(2) Leitungsbefugnisse:

allein bei Komplementären, hier gleichberechtigt wie bei der oHG,

Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte

(3) Gewinnbeteiligung:

- 4% Vorabgewinn für Komplementär und Kommanditisten vom Kapitalanteil

- Rest als Entlohnung nach Risiko (prozentual nach Haftungskapital)

(Komplementär: „Zitterprämie“ für Vollhaftung, mehr Beteiligung am Gewinn durch

höheres Haftungskapital)

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

besser: durch Aufnahme beschränkt haftender Gesellschafter ohne Leitungsbefugnisse

(Kommanditist)

- Fremdfinanzierung:

- insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens, der Gesellschafter und der

Haftungsregelungen, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens

(5) Steuerbelastung:

individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 2 Kommanditisten

        1. Stille Gesellschaft

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

Gesellschafter unbeschränkt, allein und persönlich

stiller Gesellschafter nur mit Kapitaleinlage, sonst keine Haftung

(2) Leitungsbefugnisse:

- nur (sichtbarer) Gesellschafter

- stiller Gesellschafter hat Bilanzeinsicht,

leistet Vermögenseinlage im Sinne von Darlehen an Hauptgesellschafter

(3) Gewinnbeteiligung:

- vertraglich festgesetzte Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung zw. Gesellschafter und

stillem Gesellschafter

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch zusätzliche Aufnahme stiller Gesellschafter

- Fremdfinanzierung:

insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens

(5) Steuerbelastung:

- individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 1 Gesellschafter, 1 stiller Gesellschafter

(a) typische stille Gesellschaft (nicht klausurrelevant)

- nur Gewinnbeteiligung (teilweise Vorabgewinn: Mindestverzinsung)

- keine Beteiligung an Geschäftsführung, grundsätzlich wie Kommanditisten

- Bilanzeinsicht

(b) atypische stille Gesellschaft

- erweiterte Mitwirkungsrechte, vergleiche KG-Mitunternehmerschaft

      1. Kapitalgesellschaften

        1. Aktiengesellschaften (AG)

Gesellschaftskapital in Aktien verbrieft (Quoten-, Nominal-/Nennwertaktien)

(Gründungs-) Kapital min. 100.000 DM

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung: begrenzt mit Kapitaleinlage der Aktionäre

(2) Leitungsbefugnisse:

- Vorstand leitet, Aktionäre kontrollieren (siehe Schaubild)

Organe der AG: · Vorstand

· Aufsichtsrat

· Hauptversammlung

Aufgaben der Organe (vergleiche Wöhe/Schierenbeck)

(3) Gewinnbeteiligung:

- nach dem Verhältnis der Anteile der Aktien (Geschäftsanteile)

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Ausgabe neuer Aktien

- Fremdfinanzierung:

höhere Kreditwürdigkeit ist zu erwarten wegen

- Führung des Unternehmens mit professionellem Management

- Kontrolle und Überwachung des Unternehmens durch Organe

(5) Steuerbelastung:

- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Vermögenssteuer

(Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 5 (aber: nach Gründung 1-Mann-AG zulässig)

        1. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

 
KGaA
= Kapitalgesellschaft
 
 
 
 
 
 
Komplementär
 
 
Kommanditisten (min. 5)
 
 
 
Basis: HGB
z.B. · natürliche Person
· juristische Person
 
ähnlich der KG
· ist Vollhafter
· Geschäftsführer
· juristische Person (wie GmbH)
· juristische Person
· Aktionäre
· Grundkapital der AG zerlegt in Aktien,
gehalten von den Kommanditaktionären
(Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft)
 

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

Komplementär: wie oHG-Gesellschafter

Kommanditaktionär beschränkt mit Kapitaleinlage

(2) Leitungsbefugnisse:

- Komplementär leitet

- Hauptversammlung der Kommanditaktionäre über Kontrolle aus

(3) Gewinnbeteiligung:

- Komplementär erhält Vorabvergütung

- Rest über Kapitaleinlage

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Aufnahme neuer Kommanditaktionäre

- Fremdfinanzierung: (siehe AG)

(5) Steuerbelastung:

- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Vermögenssteuer

(Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 5 Kommanditaktionäre

Organe der KGaA :

– Hauptversammlung (HV) der Kommanditaktionäre (ohne Komplementär)

– ähnliche Aufgaben wie bei einer AG bei Wahl, Kontrolle, Entlastung

(Zustimmung seitens des Komplementärs)

– Aufsichtsrat (AR)

– Geschäftsführung (GF) durch Komplementär

Þ KGaA verbindet die Vorteile der AG (insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten)

mit der starken Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter der KG

        1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

beschränkt nur mit Kapitalanteil der Gesellschafter

(2) Leitungsbefugnisse:

- eingesetzter Geschätsführer (bezieht Gehalt als Angestellter)

(3) Gewinnbeteiligung:

- nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Aufnahme neuer Gesellschafter, EK-Erhöhung

- Fremdfinanzierung:

wegen beschränkter Haftung schlechter

(5) Steuerbelastung:

- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Vermögenssteuer

(Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel

(7) Publizitätszwang: nein

      1. Sonderformen

        1. Genossenschaften

• kostengünstige Erledigungen von Gemeinschaftsaufgaben, Verlagerung von Aufgaben von den Genossen auf die Genossenschaft: gemeinsamer Einkauf / Verkauf

• Kostendeckung statt Gewinnprinzip

• Organe grundsätzlich wie bei Kapitalgesellschaften

        1. GmbH & Co KG

= Personengesellschaft, bestehend aus Kommanditisten und Komplementären

als Gesellschafter.

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

GmbH als Komplementär unbeschränkt,

Kommanditisten beschränkt mit Kapitalanteil

(2) Leitungsbefugnisse:

- eingesetzter Geschätsführer der GmbH

(3) Gewinnbeteiligung:

- wie bei KG

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Aufnahme neuer Kommanditisten

- Fremdfinanzierung:

besser als GmbH da Vollhaftung durch Komplementär

(5) Steuerbelastung:

- GmbH: Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Kommanditisten: individuelle EK-Steuer

(keine Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel

(7) Publizitätszwang: nein

    1. Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation)

Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz

Þ Gewinnerzielung.

Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit

(mit unterschiedlich festen Bindungen):

· temporäre - dauerhafte

· horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)

· funktionsbezogene - vollständige

· freiwillige - zwangsweise

Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:

Kooperation
 
Konzentration