Skript zur Vorlesung
Grundlagen der BWL II
M
mitgeschrieben von:
Dédé Richi Din Syntec Cid iNDy
empfohlene Literatur zur Vorlesung:
als Grundlage der Vorlesung:|/span>
Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien 42938mnb67mis4s
(11. Auflage 94, Übungsbuch 6.Auflage 94)
Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vahlen, München
(18. Auflage 93, Übungsbuch 7. Auflage 93)
besonders zu Management und Controlling: ni938m2467miis
Mertens, P.: Industrielle Datenverarbeitung 1, Gabler, Wiesbaden
Mertens, P., J. Griese: Industrielle Datenverarbeitung 2, Gabler, Wiesbaden
zum Nachschlagen:
Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien
Bea, F.X., E. Dichtl, M. Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1-3,
G. Fischer / UTB, Stuttgart-New York
Skript zu den Grundlagen der BWL II
1. Auflage August 94
Hinweis:
Dieses Skript enthält unsere Mitschriften aus der Vorlesung und auch die Teile aus der Übung, die als Ergänzung zur Vorlesung gedacht waren sowie eininge Beispiele aus der Übung und ist
kein offizielles Skript des Instituts zu dieser Vorlesung!
Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle inhaltliche oder formelle Fehler und geben somit
keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Dieses Skript wurde von Prof. Dr. Huch auf mögliche Fehler durchgesehen und liegt in der Fachschaft für Informatik aus.
Wer an ernsthafte Kapitelerweiterungen interessiert ist, die aufgrund neuer Themen oder zusätzlicherer Fakten, die in unserem Semester wegen Zeitmangels zu knapp gekommen sind oder aber gar nicht behandelt wurden, aber in den nächsten Semestern durchgenommen
werden, nötig sind, der kann von uns die Skript-Dateien für diesen Zweck bekommen.
(In der Fachschaft für Informatik nachfragen)
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II
Inhaltsverzeichnis
6 Rechtsformen 1
6.1 Überblick über Rechtsformen 1
6.2 Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl 1
6.3 Einzelunternehmung 2
6.4 Gesellschaften 3
6.4.1 Personengesellschaften 3
6.4.1.1 Offene Handelsgesellschaft (oHG) 3
6.4.1.2 Kommanditgesellschaft (KG) 4
6.4.1.3 Stille Gesellschaft 5
6.4.2 Kapitalgesellschaften 6
6.4.2.1 Aktiengesellschaften (AG) 6
6.4.2.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 7
6.4.2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 8
6.4.3 Sonderformen 9
6.4.3.1 Genossenschaften 9
6.4.3.2 GmbH & Co KG 9
6.5 Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation) 10
7 Betriebliche Finanzprozesse 11
7.1 Finanzierung und finanzielles Gleichgewicht 11
7.2 Finanzmittelverwendung 14
7.2.1 Grundlagen 14
7.2.2 Investitionen 14
7.2.2.1 Investitionsarten 14
7.2.2.2 Investitionsentscheidungsprozesse 14
7.2.2.3 Investitionsrechnung 15
7.3 Bestimmung des optimalen Finanzvolumens: Leverage-Effekt 19
7.4 Finanzplanung, - disposition und - kontrolle 25
7.5 Finanzierungsarten 30
7.5.1 Übersicht 30
7.5.2 Selbstfinanzierung 30
7.5.2.1 Überblick 30
7.5.2.2 Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung) 31
7.5.2.3 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten 32
7.5.2.4 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten 35
7.5.3 Beteiligungsfinanzierung 35
7.5.4 Fremdfinanzierung 36
7.5.4.1 Überblick 36
7.5.4.2 Sicherheiten der Kreditarten 37
7.5n4.3 Langfristige Fremdfinanzierung 38
7.5.4.4 Kurzfristige Fremdfinanzierung 39
7.5.4.5 Sonderformen 48
8 Rechnungswesen 54
8.1 Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 54
8.1.1 Begriff 54
9 Management und Controlling 56
9.1 Hauptfunktionen des Management 56
9.1.1 Begriff und Merkmale 56
9.1.2 Prozessuale Dimension ® Phasenstruktur des Managementprozesses 57
9.1.3 Organisation 58
Rechtsformen
Überblick über Rechtsformen
Def.: Die Rechtsform gibt dem Unternehmen den (rechtlichen) Rahmen hinsichtlich der - Außenbeziehungen: Vertretung, Haftung, Finanzierung, Besteuerung, etc.
- Grundsätze der inneren Organisation: Führung/Leitung, Kontrolle, etc.
· Konstitutive Entscheidung
· Wechsel der Rechtsform ist möglich
· rechtliche Fixierung im Gesellschaftsrecht:
HGB (HandelsGesetzBuch)
BGB (BürgerlichesGesetzBuch)
AktGes (Aktiengesetz)
GmbHGes (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz)
GenGes (Genossenschaftsgesetz)
Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl
Þ persönliche, wirtschaftliche, (steuer-) rechtliche Aspekte
Entscheidungskriterien:
(1) Rechtsgestaltung:
Haftung, Firmierung (Firmenbezeichnung)
(2) Leitungsbefugnisse (inklusive Kontrolle) :
Gesellschaftermanagement
(3) Gewinnbeteiligung
(4) Finanzierung (-smöglichkeiten):
Eigenfinanzierung
- Anzahl Gesellschafter
- Fungibilitäts-Wechsel
Fremdfinanzierung
- Kreditwürdigkeit
(5) Steuerbelastung:
Vermögens-, Ertragssteuern etc.
ferner:
(6) laufende Aufwendung der Rechtsform (Kosten etc.)
(7) Publizitätszwang
(8) Anzahl Gründungsgesellschafter
(9) Überwachungs-, Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat (AR), Wirtschaftsprüfer (WP) ...)
erwerbswirtschaftlich |
“gemeinwirtschaftlich” |
keine eigene Rechtspersönlichkeit, Personen dominieren |
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mit eigener Rechtspersönlichkeit Kapital dominiert |
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Privatrecht |
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öffentliches Recht |
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Personenunternehmen |
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Kapitalgesellschaften |
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- eingetr. Gen. |
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- Eigenbetrieb |
- Einzelunternehmen |
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- GmbH |
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EDEKA |
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- Regiebetrieb |
- Personengesellschaften |
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- AG |
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Raiffeisenverband |
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- OHG (BGB-Ges.) |
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- KGaA |
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- Versicherung oder |
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- KG
- stille Gesellschaft |
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Verein auf Aktien
(Vereinbarung aus Gegenseitigkeit) |
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(immer seltener, geht über in Kapitalgesellschaften) |
Einzelunternehmung
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: Vollhaftung, persönlich unbeschränkte Haftung (volles Risiko),
einzelne Leitung/Einzelunternehmer,
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
nur der Einzelunternehmer allein
(3) Gewinnbeteiligung:
Einzelunternehmer trägt Gewinne und Verluste allein
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
Finanzierungspotential sehr begrenzt/beschränkt, da keine neuen Teilhaber möglich,
höchstens stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuer des Gesellschafters,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: einer (höchstens, sonst Gesellschaft)
Gesellschaften
Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (oHG)
Zusammenschluß mehrerer gleichberechtigter (Þ Leitung, Mitsprache) vollhaftender Gesellschafter/Partner mit gleichem „Geschäftsinteresse“ und teilweise unterschiedlichen Kapitaleinlagen
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: für alle Gesellschafter persönliche, unbeschränkte und solidarische Vollhaftung
mit Kapitaleinlage und Privatvermögen
(ohne Berücksichtigung der Kapitalquote)
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
alle Gesellschafter in gleicher Weise (je nach individuellem Vertrag)
(3) Gewinnbeteiligung:
Gewinn: - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% als Vorabgewinn
- Rest nach „Köpfen“
Verlust: - nach „Köpfen“
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
besser: - breite Gesellschafterbasis, Aufnahme neuer Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
unter Haftungsregelung, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens,
begrenzt durch (notwendigerweise geringe) Zahl der Gesellschafter und ihr
Privatvermögen
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Modifizierung der oHG, Zusammenschluß unterschiedlicher Partner mit unterschiedlichen
Geschäftsinteressen und Kapitaleinlagen,
oft entstanden aus Erbfolge von Einzelunternehmen zur KG (über oHG)
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Komplementäre (wie oHG-Gesellschafter): mit Leitung und unbeschränkter Vollhaftung
Kommanditisten: beschränkte Haftung mit Kapitaleinlage
Þ Kommanditanteil £ Einlage
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma mit Zusatz KG
(2) Leitungsbefugnisse:
allein bei Komplementären, hier gleichberechtigt wie bei der oHG,
Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte
(3) Gewinnbeteiligung:
- 4% Vorabgewinn für Komplementär und Kommanditisten vom Kapitalanteil
- Rest als Entlohnung nach Risiko (prozentual nach Haftungskapital)
(Komplementär: „Zitterprämie“ für Vollhaftung, mehr Beteiligung am Gewinn durch
höheres Haftungskapital)
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
besser: durch Aufnahme beschränkt haftender Gesellschafter ohne Leitungsbefugnisse
(Kommanditist)
- Fremdfinanzierung:
- insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens, der Gesellschafter und der
Haftungsregelungen, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 2 Kommanditisten
Stille Gesellschaft
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Gesellschafter unbeschränkt, allein und persönlich
stiller Gesellschafter nur mit Kapitaleinlage, sonst keine Haftung
(2) Leitungsbefugnisse:
- nur (sichtbarer) Gesellschafter
- stiller Gesellschafter hat Bilanzeinsicht,
leistet Vermögenseinlage im Sinne von Darlehen an Hauptgesellschafter
(3) Gewinnbeteiligung:
- vertraglich festgesetzte Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung zw. Gesellschafter und
stillem Gesellschafter
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch zusätzliche Aufnahme stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
- individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 1 Gesellschafter, 1 stiller Gesellschafter
(a) typische stille Gesellschaft (nicht klausurrelevant)
- nur Gewinnbeteiligung (teilweise Vorabgewinn: Mindestverzinsung)
- keine Beteiligung an Geschäftsführung, grundsätzlich wie Kommanditisten
- Bilanzeinsicht
(b) atypische stille Gesellschaft
- erweiterte Mitwirkungsrechte, vergleiche KG-Mitunternehmerschaft
Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaften (AG)
Gesellschaftskapital in Aktien verbrieft (Quoten-, Nominal-/Nennwertaktien)
(Gründungs-) Kapital min. 100.000 DM
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: begrenzt mit Kapitaleinlage der Aktionäre
(2) Leitungsbefugnisse:
- Vorstand leitet, Aktionäre kontrollieren (siehe Schaubild)
Organe der AG: · Vorstand
· Aufsichtsrat
· Hauptversammlung
Aufgaben der Organe (vergleiche Wöhe/Schierenbeck)
(3) Gewinnbeteiligung:
- nach dem Verhältnis der Anteile der Aktien (Geschäftsanteile)
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Ausgabe neuer Aktien
- Fremdfinanzierung:
höhere Kreditwürdigkeit ist zu erwarten wegen
- Führung des Unternehmens mit professionellem Management
- Kontrolle und Überwachung des Unternehmens durch Organe
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 5 (aber: nach Gründung 1-Mann-AG zulässig)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
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KGaA
= Kapitalgesellschaft |
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Komplementär |
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Kommanditisten (min. 5) |
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Basis: HGB
z.B. · natürliche Person
· juristische Person
ähnlich der KG
· ist Vollhafter
· Geschäftsführer
· juristische Person (wie GmbH) |
· juristische Person
· Aktionäre
· Grundkapital der AG zerlegt in Aktien,
gehalten von den Kommanditaktionären
(Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft)
|
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Komplementär: wie oHG-Gesellschafter
Kommanditaktionär beschränkt mit Kapitaleinlage
(2) Leitungsbefugnisse:
- Komplementär leitet
- Hauptversammlung der Kommanditaktionäre über Kontrolle aus
(3) Gewinnbeteiligung:
- Komplementär erhält Vorabvergütung
- Rest über Kapitaleinlage
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Kommanditaktionäre
- Fremdfinanzierung: (siehe AG)
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 5 Kommanditaktionäre
Organe der KGaA :
– Hauptversammlung (HV) der Kommanditaktionäre (ohne Komplementär)
– ähnliche Aufgaben wie bei einer AG bei Wahl, Kontrolle, Entlastung
(Zustimmung seitens des Komplementärs)
– Aufsichtsrat (AR)
– Geschäftsführung (GF) durch Komplementär
Þ KGaA verbindet die Vorteile der AG (insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten)
mit der starken Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter der KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
beschränkt nur mit Kapitalanteil der Gesellschafter
(2) Leitungsbefugnisse:
- eingesetzter Geschätsführer (bezieht Gehalt als Angestellter)
(3) Gewinnbeteiligung:
- nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Gesellschafter, EK-Erhöhung
- Fremdfinanzierung:
wegen beschränkter Haftung schlechter
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel
(7) Publizitätszwang: nein
Sonderformen
Genossenschaften
• kostengünstige Erledigungen von Gemeinschaftsaufgaben, Verlagerung von Aufgaben von den Genossen auf die Genossenschaft: gemeinsamer Einkauf / Verkauf
• Kostendeckung statt Gewinnprinzip
• Organe grundsätzlich wie bei Kapitalgesellschaften
GmbH & Co KG
= Personengesellschaft, bestehend aus Kommanditisten und Komplementären
als Gesellschafter.
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
GmbH als Komplementär unbeschränkt,
Kommanditisten beschränkt mit Kapitalanteil
(2) Leitungsbefugnisse:
- eingesetzter Geschätsführer der GmbH
(3) Gewinnbeteiligung:
- wie bei KG
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Kommanditisten
- Fremdfinanzierung:
besser als GmbH da Vollhaftung durch Komplementär
(5) Steuerbelastung:
- GmbH: Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Kommanditisten: individuelle EK-Steuer
(keine Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel
(7) Publizitätszwang: nein
Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation)
Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz
Þ Gewinnerzielung.
Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit
(mit unterschiedlich festen Bindungen):
· temporäre - dauerhafte
· horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)
· funktionsbezogene - vollständige
· freiwillige - zwangsweise
Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:
Kooperation |
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Konzentration |
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