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Budget

Budget

und

Steuern

in der

Europäischen Union

Gerersdorfer Thomas, Neugschwentner Johannes Amstetten, Jänner 2000


----- Inhaltsverzeichnis -----

1 Der Etat

1.1 Der Begriff

1.2 Die Erstellung in der EU

1.3 Die Mittelherkunft 54199rvg51hol8s

1.3.1 Das System

1.3.2 Die Geschichte

1.3.3 Die Nettozahler

1.3.4 Tabelle: Die Nettozahler vo199r4551hool

1.3.5 Tabelle: Österreichs Nettobeitrag 1995-1999

1.3.6 Tabelle: Die Eigenmittel 1997

1.4 Die Mittelverwendung

1.4.1 Die Entscheidungsträger

1.4.2 Die Landwirtschaft

1.4.2.1 Allgemeines

1.4.2.2 Die Bergbauern

1.4.3 Die Strukturpolitik

1.4.3.1 Die Strukturfonds

1.4.3.2 Die Regionalpolitik

1.4.3.2.1 Allgemeines

1.4.3.2.2 Die Ziele der Regionalpolitik

1.4.3.2.2.1 Allgemeines

1.4.3.2.3 Die Gemeinschaftsinitiativen

1.4.4 Forschung und Entwicklung

1.4.4.1 Allgemeines

1.4.4.2 Großprojekte

1.4.4.3 Das Gesamtbudget

1.4.4.4 Tabelle: F & E Ausgaben

1.4.5 Österreich

1.4.5.1 Nettozahler/-empfänger-Verhältnis Österreichs

1.4.5.2 Förderungen in Österreich

1.4.5.2.1. Allgemeines

1.4.5.2.2 Die Förderung von 1995-1999

1.4.5.2.3 Die Zielgebiete

1.4.5.2.3.1 Tabelle: Die Zielgebiete

1.4.5.2.3.2 Tabelle: Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999

1.4.5.2.4 Tabelle: Beihilfen für Landwirte bis 1995

1.4.5.2.5 Die Gemeinschaftsinitiativen

1.4.5.2.6 Forschung und Technologie

1.4.6 Die wichtigsten EU-Förderungsgebiete

1.4.6.1 Tabelle: Ziel 1 Regionen (1994-1999)

1.4.6.2 Grafik: Ziel 1 Regionen (1994-1999)

1.4.7 Tabelle: Die Nettoempfänger

1.5 Die Entwicklung

1.5.1 Der Etat 2000

1.5.2 Die GAP

1.5.3 Die Osterweiterung

1.5.4 Die Förderungen für Österreich

2 Die Steuer

2.1 Tabelle: Steuersätze in der EU

2.2 Die Problematik

2.3 Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?

2.4 Welche neuen Steuern gibt es/wird es geben?

2.4.1 Eine europäische Zinsbesteuerung

2.4.2 Die Ökosteuer

2.5 Die Steuerreform in Österreich


1. Der Etat

1.1 Der Begriff

Unter einem Budget versteht man allgemein einen Finanzplan, bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden. Dieser Plan wird meist für ein Jahr erstellt.

1.2 Die Erstellung in der EU

  • Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Kommission
    Der Haushaltsplan der Europäischen Union wird in seinen Grundzügen von der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie legt den maximalen Anstieg der “nicht-obligatorischen Ausgaben” fest. Diesen Rahmen dürfen weder der Rat noch das Parlament überschreiten. Der Vorentwurf wird von der Kommission Anfang Mai genehmigt und spätestens am 15. Juni der Haushaltsbehörde in allen Gemeinschaftssprachen zugeleitet. Notwendige Änderungen kann die Kommission mit einem Berichtigungsschreiben vollziehen.

  • Erste Lesung im Rat
    Der Vorentwurf wird dem Rat übermittelt, der den Haushaltsentwurf erstellt. Dieser wird schließlich im Budgetministerrat diskutiert und mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Die erste Lesung wird im Rat bis spätestens 31. Juli abgeschlossen.

  • Erste Lesung im Parlament
    Der Haushaltsentwurf wird dem Parlament in der ersten Septemberhälfte zugeleitet. Hier beginnt ein Dialog zwischen Parlament und Rat, wobei beide Seiten Änderungen der Ansätze vorschlagen können. Die jeweiligen Befugnisse des Rates und des Parlaments richten sich nach den Ausgabenkategorien.

Man unterscheidet:

  • obligatorische Ausgaben
    Diese ergeben sich zwingend aus den europäischen Rechtsvorschriften und umfassen vor allem jene im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik (z.B. zum Aufkauf von Überschußproduktion). Das Parlament kann dem Rat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Änderungen der “obligatorischen Ausgaben” vorschlagen.

  • nicht-obligatorische Ausgaben
    In gewissen Grenzen kann das Parlament mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die sonstigen “nicht-obligatorischen Ausgaben” (u.a. betreffend Regional- und Sozialpolitik, Forschung & Entwicklung) abändern.

  • Zweite Lesung im Rat
    Die Änderungen bzw. Vorschläge zu Änderungen müssen dem Rat bis spätestens 19. November zugeleitet werden.

  • obligatorische Ausgaben

Die Änderungsvorschläge für die “obligatorischen Ausgaben” können vom Rat durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden.

  • nicht-obligatorische Ausgaben

Die Abänderungen der “nicht-obligatorischen Ausgaben” können abermals vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Das Parlament muß aber diese Änderungen nicht berücksichtigen, wenn es den Haushaltsentwurf als Ganzes ablehnen sollte (1979, 1984). In diesem Fall wird der geänderte Entwurf dem Parlament etwa am 22. November erneut zugeleitet.

 

  • Zweite Lesung des Parlaments
    Das Parlament kann bei den obligatorischen Ausgaben keine Änderungen mehr verlangen. In Bezug auf die nicht obligatorischen Ausgaben können hingegen die Vorschläge des Rates vom Parlament abermals abgeändert werden.
    Der Rat entscheidet also in letzter Instanz über die obligatorischen Ausgaben, das Parlament über die nicht-obligatorischen.
    Da die nicht-obligatorischen Ausgaben als Anteil der Gesamtausgaben ständig im Ansteigen begriffen sind, konnte dadurch das Europäische Parlament seine Mitsprachemöglichkeiten im Haushaltsverfahren beträchtlich ausweiten.
    Das Parlament legt schlußendlich mit Mehrheit der Stimmen und 3/5 der abgegebenen Stimmen den Haushaltsplan fest. Die endgültige Feststellung des Haushaltsentwurfs obliegt dem Präsidenten des Parlaments.

  • Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltspläne
    Unter besonderen Umständen kann die Kommission Vorentwürfe von Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltsplänen (BNH) vorlegen, um während eines Haushaltsjahres noch Änderungen zu dem genehmigten Haushaltsplan vorzuschlagen.
    Diese BNH unterliegen den gleichen Verfahrensvorschriften wie der Gesamthaushaltsplan.

Das Budget hat folgende Funktionsbereiche:

  • Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten

  • Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen

  • Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur

Die Bewertung, ob ein Budget „gut“ oder „schlecht“ ist, hängt nicht nur von der Höhe des Defizits ab. Vom Budgetdefizit werden nämlich auch wesentliche Impulse für die Wirtschaft erwartet.

1.3 Die Mittelherkunft

1.3.1 Das System

Die EU hat keine eigene Finanzhoheit und kann daher nicht selbst Steuern bei Bürgern oder Unternehmen erheben. Daher wird der Haushalt über ein System von „Eigenmitteln“ finanziert. Die Eigenmittel umfassen:

  • Zölle, die bei der Einfuhr an den EU-Außengrenzen erhoben werden, sowie Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben (1997: 18,4% der Gesamteinnahmen)

  • einen festen Anteil am MwSt-Aufkommen der EU-Mitgliedsstaaten (1997: 45,1% der Gesamteinnahmen)

  • einen veränderlichen Anteil am Bruttosozialprodukt der einzelnen Mitgliedsstaaten (1997: 35,6% der Gesamteinnahmen)

  • sonstige Einnahmen zB aus Agrarabgaben (1997: 0,7% der Gesamteinnahmen)
    Wenn Agrarprodukte am Weltmarkt billiger sind als in der EU, muß die Differenz als Importabgabe gezahlt werden.

1.3.2 Die Geschichte

Bis 1970 wurden die Ausgaben der Gemeinschaft ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Danach wurde die Finanzierung der EG schrittweise auf Eigeneinnahmen umgestellt. Das System der Eigeneinnahmen verschafft der EG eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten und erleichtert die eigenverantwortliche Durchsetzung übergeordneter europäischer Ziele. Seit dem 1.Januar 1971 führen die EG-Mitgliedstaaten die Agrarabschöpfungen und Zolleinnahmen (seit 1975 zu 100 %) an den EG-Haushalt ab. Seit 1979 ergänzt ein Teil des Mehrwertsteueraufkommens der Mitglieder die Finanzierung des EG-Haushalts. Die Finanzierungskrise der EG wurde 1988 durch die im Rahmen des Delors-Pakets vom Europäischen Rat gefaßten Beschlüsse behoben, die als vierte Einnahmequelle einen jährlich errechneten Anteil des BSP der EG-Länder vorsehen. Im Dezember 1992 hat der Europäische Rat in Edinburgh eine weitere Erhöhung der Eigenmittel durch die Anhebung des BSP-Anteils von 1,2 % auf 1,27 % bis 1999 beschlossen (Delors-II-Paket).
Insgesamt sah der Haushaltsplan 1995 Einnahmen in Höhe von rund 76,5 Mrd. ECU (rund 1.000 Mrd. öS) vor.

1.3.3 Die Nettozahler

Obwohl die Finanzierung der EU aus Eigenmitteln erfolgt und europäische Zielsetzungen verfolgt, beschäftigt die Differenz zwischen dem Anteil, den ein Land zur EU-Finanzierung beiträgt und den es aus EU-Mitteln erhält, immer wieder die Politiker. Da der Agrarhaushalt immer noch den Großteil des Haushalts verschlingt, werden Agrarländer begünstigt. Deutschland ist als Industrieland der größte Nettozahler - es trug Schätzungen zufolge 1994 etwa 25 Mrd. ECU mehr zum Haushalt bei, als wieder an es zurückfloß. Als Exportland gehört es aber auch zu den größten Nutznießern des gemeinsamen Marktes.

Bei der folgenden Grafik gibt der Prozentsatz jenen Anteil an, den das Land mehr in den gemeinsamen Topf einzahlt.

Die restlichen EU-Staaten sind die Nettoempfänger.

1.3.4 Tabelle: Die Nettozahler

Nettozahler
Staat
Mrd. S
% des BIP
GER
157,52
0,62
SWE
16,43
0,62
ÖST
12,02
0,48
NED
16,83
0,38
FRA
24,16
0,14
GBR
9,05
0,06
ITA
7,70
0,06

1.3.5 Tabelle: Österreichs Nettobeitrag 1995-1999

Nettobeitrag Österreichs an die EU (in Mrd. S)
1995
1996
1997
1998
1999
12,15
4,83
12,02
13,9
16,4

1.3.6 Tabelle: Die Eigenmittel 1997

 
Eigenmittel in Mrd. S (brutto)
Eigenmittel pro Einwohner in S
Deutschland
305,7
3729,-
Frankreich
188,6
3220,-
Italien
131,6
2284,-
Großbritannien
121,2
2050,-
Spanien
72,7
1844,-
Niederlande
65,5
4197,-
Belgien
41,6
4073,-
Österreich
29,3
3619,-
Schweden
29,3
3289,-
Dänemark
20,8
3922,-
Finnland
16,1
3124,-
Griechenland
16,0
1514,-
Portugal
14,2
1431,-
Irland
9,9
2711,-
Luxemburg
2,4
5532,-

1.4 Die Mittelverwendung

1.4.1 Die Entscheidungsträger

Am Haushaltsverfahren sind Kommission, Rat und Parlament beteiligt. Das Europäische Parlament hat im Haushaltsverfahren das letzte Wort und kann das Budget gänzlich zurückweisen. Die Erstellung des EU-Haushalts durch die Haushaltsbehörde (Rat, Parlament) dauert vom 1.September bis zum 31. Dezember, wobei in der Praxis oft ein pragmatischer Zeitplan gilt.

1.4.2 Die Landwirtschaft

1.4.2.1 Allgemeines

Der EU-Haushalt dient zur Finanzierung einer Reihe europäischer Maßnahmen, nimmt sich aber im Vergleich zum Staatshaushalt der Mitgliedsstaaten sehr bescheiden aus. Die größten Ausgabeposten sind die Landwirtschaft und die Regionalförderung. Die EU-Mitgliedsstaaten tragen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft zum EU-Haushalt bei.

Im Jahre 1998 belief er sich auf insgesamt 91 Mrd. ECU. Dies entsprach etwa 2,5% der öffentlichen Ausgaben der EU-Staaten.

In den 70er und 80er Jahren wurden oft mehr als zwei Drittel der verfügbaren Budgetmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufgewendet. Dank der im Mai 1992 beschlossenen GAP-Reform ist der Anteil der auf die Landwirtschaft entfallenden finanziellen Verpflichtungen der Europäischen Union auf knapp unter 50 % zurückgegangen. 1995: Die Agrarausgaben beliefen sich auf rund 38 Mrd. ECU (49,5 % der Gesamtausgaben). 1998 beanspruchte die GAP 40 Mrd. ECU bzw. 47% des Haushalts.

1.4.2.2 Die Bergbauern

Die Direktzahlungen für Bergbauern und Landwirte in sonstigen benachteiligten Gebieten wurden auf rund 3 Mrd. S aufgestockt. Damit konnte sichergestellt werden, daß keine Schlechterstellung in der Förderung der Bergbauern als Folge des Beitritts eingetreten ist, sondern daß sogar bei vielen Bergbauern die Förderung wesentlich verbessert werden kann.

1.4.3 Die Strukturpolitik

Eindeutig an Gewicht gewonnen haben strukturpolitische Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa. Für sie standen 1998 rund 32% der finanziellen Verpflichtungen der Union bereit. Daher ist der zweitgrößte Ausgabeposten die Strukturpolitik, die vor allem die Förderung der Entwicklung in den ärmeren EU-Regionen zum Ziel hat.

Der Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen machte lediglich 5% des Haushaltes aus. Der Posten Verkehr, Forschung und Entwicklung machte rund 6% aus gefolgt von Außenpolitik auch mit rund 6%. Die restlichen 4% fielen auf sonstige Angelegenheiten. In der Agrar- und Strukturpolitik übernehmen zum Teil die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten die praktische Abwicklung der EU-Förderung. In einigen anderen Bereichen erhalten die Begünstigten die Mittel direkt von der Europäischen Kommission.

1995: Für “strukturpolitische Maßnahmen” standen über 26 Mrd. ECU (34 % der Gesamtausgaben) zur Verfügung. Bei den internen Politikbereichen, für die insgesamt 5 Mrd. ECU bereitgestellt wurden, waren insbesondere eine Mittelaufstockung um 13,2 % für die Forschung und um 31 % für die transeuropäischen Netze zu verzeichnen.

1.4.3.1 Die Strukturfonds

Die der Verwaltung der Kommission unterstehenden Strukturfonds der EU finanzieren Strukturhilfen im Gemeinschaftsbereich. Es sind dies der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zur Finanzierung regionalpolitischer Strukturbeihilfen, der Europäische Sozialfonds für die Verwirklichung der Sozialpolitik sowie das neue Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF).

Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds unterstützt die strukturpolitischen Ziele der Gemeinschaft. Die Mittel der Strukturfonds fließen überwiegend ärmeren Regionen zu: Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU so verstärkt werden, daß die Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes überall in der EU bewältigt werden können. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf sechs vorrangige Ziele. Der Löwenanteil entfällt auf Ziel 1, die Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand. Insgesamt ist der Etat der Strukturfonds in den vergangenen Jahren vervierfacht worden und betrug im Zeitraum zwischen 1993 und 1999 mehr als 161 Mrd. ECU.

1.4.3.2 Die Regionalpolitik

1.4.3.2.1 Allgemeines

Das Ziel der Regionalpolitik der Europäischen Union ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen: Schwächer entwickelte Zonen sollen an die besser entwickelten Gebiete herangeführt werden.

Dieses wirtschaftliche und soziale Gefälle existiert aber nicht nur in Europa als ganzem (“Nord-Süd-Gefälle”), sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst, die besser oder schlechter entwickelte Regionen aufweisen.

1.4.3.2.2 Die Ziele der Regionalpolitik

Die Fonds werden im Rahmen dieser Ziele differenziert eingesetzt. Der Regionalfonds (EFRE) beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds (ESF) unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a. Der Agrarfonds (EAGFL) ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.

Ziel 1 ist definiert als „Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand“.

Die Anerkennung einer Region als Ziel-1-Gebiet erfordert einen einstimmigen Ratsbeschluß. Bedingung für die Förderfähigkeit als Ziel-1-Gebiet ist, daß es sich dabei um eine „NUTS”-Region mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner auf der Grundlage des Durchschnitts der letzten drei Jahre von unter 75 Prozent des EG-Durchschnitts handelt.

Ziel 2 wird definiert als „Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen (einschließlich Arbeitsmarktregionen und Verdichtungsräumen), die von der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind“.

Für das Ziel 2 sieht die Rahmenverordnung drei Hauptkriterien für die Förderfähigkeit von Gebieten vor, die gemeinsam erfüllt werden müssen:

  • Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt

  • Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt

  • Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen

Zu den sekundären Kriterien für die Förderwürdigkeit nach Ziel 2 zählen unter anderem:

  • Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde

  • Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen

Ziel 3 widmet sich der „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben“.

Österreichweit wird ein einheitliches Ziel 3-Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices sowie der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen erstellt.

Hervorzuheben ist, daß die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen im Hinblick auf die Beschäftigung, wozu auch die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten als fest umrissenes Ziel aufgenommen wurde.

Ziel 4 dient der „Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme“.

Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird. Im Rahmen einer allgemeinen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsstrategie und in Abstimmung der gemeinschaftlichen Berufsausbildungspolitik wird der Europäische Sozialfonds (ESF) durch Berufsausbildung, Umschulung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen.

Die Erstellung des Förderprogrammes erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices und der Sozialpartner.

Ziel 5a widmet sich der „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik”.

Die Aktionen unter Ziel 5a konzentrieren sich auf folgende vier Maßnahmenkategorien:

  • Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe

  • Beihilfen für Junglandwirte

  • Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete

  • Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

Ziel 5b dient der „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete“.

Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:

  • hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten

  • niedriges Agrareinkommen

  • geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung

Überdies hat die Gemeinschaft folgende sekundären Kriterien vorgesehen, von denen eines oder mehrere zu erfüllen sind:

  • Randlage der Gebiete oder Inseln im Verhältnis zu den großen Zentren der Wirtschafts- und Geschäftstätigkeit der Gemeinschaft

  • Empfindlichkeit des Gebiets gegenüber der landwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, beurteilt anhand der Entwicklung des Agrareinkommens und des Anteils der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung

  • Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und Altersaufbau der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung

  • Belastung der Umwelt und des ländlichen Raums

  • Lage der Gebiete innerhalb der Berggebiete oder der benachteiligten

Ziel 6 dient zur Bekämpfung der Entwicklungsprobleme besonders dünn besiedelter Gebiete (weniger als 8 Einwohner pro km² - Skandinavien).

1.4.3.2.2.1 Allgemeines

Die EU hat im Bereich der Regionalpolitik drei Fonds eingerichtet:

  • Im Rahmen der Ziele 1, 2, und 5b (nächstes Kapitel) fördert der EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) u.a.

  • produktive Investitionen

  • Errichtung oder Modernisierung von Infrastrukturen, die zur Entwicklung oder Umstellung der betreffenden Regionen beitragen

  • Maßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung sowie Technologietransfer

  • Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen in den unter das Ziel 1 fallenden Regionen

  • Vorrangig zur Erreichung der Ziele 3 und 4 in der gesamten EU und zur Verwirklichung der Ziele 1, 2 und 5b fördert der ESF (Europäischer Sozialfonds) u.a.

  • im gesamten Gebiet der EU Maßnahmen zur Entwicklung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen

  • hierbei eingeschlossen ist die Erleichterung der Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Wandel und an die Entwicklung der Produktionssysteme

  • Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

  • in den unter die Ziele 1, 2 und 5b fallenden Gebieten berufliche Qualifizierungsmaßnahmen

  • Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

  • Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt

  • Ausbildungssysteme in den Ziel-1-Gebieten

  • Im Rahmen der Ziele 1, 5a und 5b fördert der EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) u.a.

  • Maßnahmen zur Überwindung der Probleme rückständiger Agrarstrukturen

  • Die Stärkung und Umgestaltung der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen; einschließlich der Strukturen für die Vermarktung und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen

  • alternative Erwerbstätigkeiten zur Landwirtschaft

  • die Entwicklung des Fremdenverkehrs

  • Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung des ländlichen Raumes

1.4.3.2.3 Die Gemeinschaftsinitiativen

  • INTERREG II: Gefördert werden regionale Maßnahmenprogramme, die zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionen an den Binnen- und Außengrenzen der EU beitragen.

  • LEADER II: Im Rahmen von LEADER II werden Vorhaben lokaler Aktionsgruppen unterstützt, die zur integrierten Entwicklung ländlicher Regionen und somit zu einer wirkungsvolleren Nutzung von deren regionalen Entwicklungspotentialen beitragen. LEADER II kommt in Ziel-1-und Ziel-5b-Regionen zur Anwendung.

  • BESCHÄFTIGUNG: Ziel ist die Integration von Jugendlichen, Frauen (zur Verbesserung der Chancengleichheit) und Behinderten in den Arbeitsmarkt.

  • ADAPT: Hauptziel ist die Unterstützung der Anpassung der Arbeitnehmer an den (industriellen) Strukturwandel. ADAPT soll die Ziel-4-Programme ergänzen - insbesondere hinsichtlich des Aspekts der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Projekten. Es werden arbeitnehmerorientierte Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe, zur Erhöhung von Flexibilität und Mobilität sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert.

  • RECHAR II: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Kohlebergbau. Wichtige Maßnahmenbereiche sind der Ausbau neuer Wirtschaftszweige, Umschulungsmaßnahmen und Umweltsanierung.

  • RESIDER: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Dominanz der Eisen- und Stahlindustrie. Im Vordergrund steht auch bei RESIDER die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen.

  • RETEX: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Textilindustrie. Die Ziele und Maßnahmenbereiche decken sich weitgehend mit RESIDER und RECHAR.

  • KMU: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Industrie-, Handwerks-, und Dienstleistungssektor, werden bei der Erhöhung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Verbesserung ihrer internationalen Marktposition unterstützt.

  • URBAN: In großstädtischen Problemgebieten werden Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt gefördert.

1.4.4 Forschung und Entwicklung

1.4.4.1 Allgemeines

Die europäische Forschungspolitik hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäische Industrie sowie die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.

1.4.4.2 Großprojekte

Da die gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung diejenigen der Mitgliedstaaten nur ergänzen sollen, kommt auch im Forschungsbereich dem Subsidiaritätsprinzip eine große Bedeutung zu. Die Gemeinschaft greift insbesondere Themen von europaweiter Bedeutung auf und fördert Großprojekte, deren Finanzierung die Kapazität einzelner Mitgliedstaaten übersteigt. Voraussetzung für eine effiziente Forschungspolitik ist eine Koordinierung der auf einzelstaatlicher und auf gemeinschaftlicher Ebene durchgeführten Maßnahmen.

 

1.4.4.3 Das Gesamtbudget

Das Gesamtbudget: 13 Milliarden ECU
Die EU faßt ihre Forschungsschwerpunkte in mehrjährigen Rahmenprogrammen zusammen. Das 4. Rahmenprogramm hatte eine Laufzeit von 1994-1998 und war mit einem Gesamtbudget von ca. 13 Milliarden ECU (180 Milliarden Schilling) ausgestattet. Es umfaßte 15 verschiedene Technologiebereiche (zB Informations-, Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften, Umwelt, nicht-nukleare Energien etc.) sowie Maßnahmen zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation, der Mobilität von Wissenschaftern sowie zur Verbreitung und Verwertung von Forschungsergebnissen.

1.4.4.4 Tabelle: F & E Ausgaben 1998

Bereich Finanzierung (in Mio ECU)

I. Informations- und Kommunikationstechnologien 3.668

1. Telematikanwendungen 913

2. Fortgeschrittene Kommunikationstechnologien und –dienste 671

3. Informationstechnologien 2.084

II. Industrielle Technologien 2.140

4. Industrielle und Werkstofftechnologien 1.833

5. Normen, Meß- und Prüfverfahren 307

III. Umwelt 1.157

6. Umwelt und Klima 914

7. Meereswissenschaft und –technologien 243

IV. Biowissenschaften und –technologien 1.709

8. Biotechnologie 595.5

9. Biomedizin und Gesundheit 374

10. Landwirtschaft und Fischerei 739.5

V. Energie 2.412

11. Nichtnukleare Energie 1.076

12. Sicherheit der Kernspaltung 441

13. Kontrollierte Kernschmelze 895

VI. Verkehr 263

VII. Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147

AKTIONSBEREICH 2 575

Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575

AKTIONSBEREICH 3 352

Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352

AKTIONSBEREICH 4 792

Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792

Gesamt 13.215

1.4.5 Österreich

1.4.5.1 Nettozahler/-empfänger-Verhältnis Österreichs

Die Nettozahlerposition wird rein durch die Einzahlungen in den EU-Haushalt und direkte Rückflüsse aus diesem definiert.

Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch etwas viel Wichtigeres: Die EU-Mitgliedschaft bringt Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in der Zukunft.

Schon das erste Jahr des Beitritts zeigte die Wirkung des Beitritts: 1995 sind 17,6 Mrd. öS an ausländischen Direkt-Investitionen nach Österreich geflossen, was wiederum Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wohlstand bedeutet. Man muß also die gesamten volkswirtschaftlichen Auswirkungen in die “Bilanz” des EU-Betrittes miteinbeziehen, um die tatsächlichen Effekte auf die Wirtschaftslage in Österreich seriös beurteilen zu können.

Durch den EU-Beitritt steht uns ein Wirtschaftswachstum von 5% bis zum Jahr 2000 ins Haus. Unsere Nettozahlungen machen sich also ganz sicher bezahlt.

1.4.5.2 Förderungen in Österreich

1.4.5.2.1 Allgemeines

Auch Österreich ist dank seiner Verhandlungserfolge ein Nutznießer der Regionalpolitik der Europäischen Union. Mehr als 40% der Fläche des Bundesgebietes wurden zu förderungswürdigen Gebieten erklärt. Zwischen 1995 und 1999 erhielten wir Förderungen in der Höhe von 21,4 Mrd. Schilling.

1.4.5.2.2 Die Förderung von 1995-1999

Die Regional- und Strukturförderung der EU griff seit 1. Jänner 1995 in Österreich ei