Dirk Fischer
Europapolitik
Facharbeit Gesellschaftslehre
Abgabetermin: 21.12.1998
Inhaltsverzeichnis
1 Die Europäische Union................................................................................3
1.1 Die Mitgliedstaaten........................................................................................3 1.2 Der Weg zur Europäischen Gemeinschaft.....................................................4
1.3 Kontroversen der EU Erweiterung.................................................................5
2 Die Organe der Europäischen Union..........................................................6
2.1 Das Europäische Parlament............................................................................7
2.2 Der Ministerrat...............................................................................................8
Die Europäische Kommission........................................................................8
Der Europäische Gerichtshof.........................................................................8
2.6 Der Europäische Rechnungshof.....................................................................9 44882ymi71soh9t
2.7 Europäische Gesetzgebung...........................................................................10
2.8 Mängelliste des Europäischen Parlaments...................................................10
3 Die Europäische Währungsunion.............................................................11
3.1 Konvergenzkriterien.....................................................................................12
3.2 Länderüberblick Finanzen............................................................................13
3.3 Die Europäische Zentralbank.......................................................................14
3.4 Die Einführung des Euro. ............................................................................14
3.5 Angst vor dem Euro – Konfliktpotential......................................................15
4 Mögliche Zusammenwachstumsprobleme der EU..................................16
4.1 Agrarreform in der EU.................................................................................16
4.2 Notwendigkeit gemeinsamer Außenpolitik..................................................16
4.3 Gemeinschaftsvorschriften in der Rechts- und Sozialreform.......................17
5 Der Europäische Binnenmarkt.................................................................17
Beseitigung technischer und rechtlicher Handelshemmnisse.......................18
5.2 Ziele des Binnenmarktes..............................................................................18
6 Literaturverzeichnis......................................................................................20
- 3 –
Die Europäische Union
Die Europäische Union ist kein souveräner Staat. Deshalb ist in der EU vieles anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine Regierung, aber ein Parlament das gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen Milliarden-Haushalt auf. Sie ist kein Staat und doch mehr als ein herkömmliches Bündnis von Staaten.
Die EU ist ein Verbund von 15 selbständigen Staaten, die miteinander vereinbart haben:
Unsere Regierungen handeln in einigen Politikbereichen gemeinschaftlich, fassen also Beschlüsse gemeinsam; dafür werden gemeinsame “europäische” Organe geschaffen: eine Kommission, die Vorschläge für die Beschlüsse macht, ein Parlament, das an den Entscheidungen beteiligt ist, ein Gerichtshof, ein Rechnungshof;
In anderen Politikbereichen arbeiten die Regierungen eng zusammen und beschließen Wichtiges gemeinsam, ansonsten aber entscheiden sie nach wie vor allein, verfolgen dabei jedoch gemeinsame Ziele und stimmen ihr Handeln möglichst weitgehend aufeinander ab;
in allen übrigen Bereichen der Politik entscheidet jede Regierung weiterhin nur allein, nimmt dabei jedoch auf die Interessen der anderen Mitgliedstaaten Rücksicht.
Die Europäische Union ist noch kein fertiges Gebilde. Sie wird sich mit der Zeit weiterentwickeln und zu einem immer engeren Bund der Völker Europas zusammenwachsen. Welche Gestalt dieser Bund einmal haben wird ist noch offen. Manche wünschen sich die Europäische Union als Bundesstaat (Föderation) mit einer Europäischen Regierung und einem starken Europäischen Parlament.
Andere wünschen sich die Europäische Union lieber als einen lockeren Staatenbund (Konföderation), in der die Regierungen der Mitgliedstaaten zwar zusammenarbeiten aber ohne gemeinschaftliche Politik; die nationalen Parlamente erlassen alle Gesetze.
Die Mitgliedstaaten
Der Europäischen Union gehören derzeit 15 Staaten an. Belgien, Deutschland Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande waren von Anfang an dabei. Dänemark Irland und Großbritannien traten 1973 bei. Griechenland kam 1981 dazu und Portugal und Spanien 1986. Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 bei.
- 4 -
| |
Die 15 Mitgliedstaaten der EU |
|
|
|
|
|
Fläche in 1000 qkm |
Bevölkerung in Mio. 1995 |
Belgien |
|
30,5 |
|
10,1 |
|
Dänemark |
|
43,1 |
|
5,2 |
|
Deutschland |
|
356,7 |
|
81,6 |
|
Finnland |
|
338,1 |
|
5,1 |
|
Frankreich |
|
544 |
|
58 |
|
Griechenland |
|
132 |
|
10,5 |
|
Großbritannien |
|
244,1 |
|
58,3 |
|
Irland |
|
68,9 |
|
3,6 |
|
Italien |
|
301,3 |
|
57,2 |
|
Luxemburg |
|
2,6 |
|
0,4 |
|
Niederlande |
|
41,9 |
|
15,5 |
|
Österreich |
|
83,9 |
|
8 |
|
Portugal |
|
92 |
|
9,8 |
|
Schweden |
|
450 |
|
8,8 |
|
Spanien |
|
504,8 |
|
39,6 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
|
3233,9 |
|
371,7 |
|
Außerdem gehören zur EU noch Gebiete die außerhalb Europa liegen. Sie sind Angehörige von Mitgliedstaaten z.B.:
Madeira und die Azoren (Portugal); die Kanarischen Inseln (Spanien); Ceuta und Melilla (spanische Exclaven in Nordafrika); Guadeloupe und Martinique, Französisch Guayana in Südamerika, Französisch Polynesien (alle Frankreich) u. a. .
Die EU hat mit neun weiteren Staaten ein Assoziierungsabkommen (Europa Abkommen) geschlossen. Es eröffnet den Staaten die Aussicht auf den Beitritt in die EU ohne jedoch einen festen Termin zuzusagen.
Beantragt haben den Beitritt zur EU folgende Länder: Zypern, Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Estland, Bulgarien, Lettland, Litauen und Rumänien. Der Antrag der Türkei wurde vorläufig zurückgestellt und der Schweizer Antrag ruht zur Zeit. .
Der Weg zur Europäischen Gemeinschaft
1951 Schumannplan, er beinhaltet den Rahmen einer gemeinsamen Politik (Mitspracherecht und Kontrolle) um gleichmäßige Bedarfsbefriedigung zu im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zu erreichen. Es entsteht die EGKS (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl). Der Plan umfaßt die Länder Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande.
- 5 -
1957 In Rom wird die EWG und EURATOM gegründet. Die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl wird auf weitere Bereiche ausgedehnt: Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Wettbewerbsrecht und Außenhandel. Man beschließt innerhalb der nächsten 12 Jahre einen Binnenmarkt zu bilden. Dieser entstand jedoch erst 1993.
1966 Ablehnung von Mehrheitsentscheidungen.
1968 Die Zollunion kommt. Im- Exporte in EWG Staaten werden von Zöllen befreit.
1972 Es erfolgt eine weitere Erweiterung der Aufgabengebiete der EWG. Hinzu kommen: Energiepolitik, Regionalpolitik und Umweltpolitik.
1973 Dänemark, Irland, Nordirland und Großbritannien treten bei.
1979 Die Parlamentsabgeordneten werden 1. Mal von den Wahlberechtigten der neun Staaten gewählt.
1981 Griechenland tritt bei.
1986 Portugal und Spanien treten bei. Außerdem folgen Änderungen der Gründungsverträge, die Europäische Akte wird eingeführt und damit auch die Durchführung von Mehrheitsentscheidungen. Die Vollendung des Binnenmarktes wird auf Ende 1992 festgelegt.
1992 Der Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Er beinhaltet u.a. die Erweiterung der gemeinsamen Politik in den Bereichen: Bildung Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe Außen und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres.
1993 Binnenmarkt verwirklicht. mo882y4471sooh
1995 Finnland, Österreich und Schweden treten bei.
1996 Eine Prüfung ob Änderungen im Vertrag nötig sind findet statt.
1998 Eine Prüfung welche Staaten der Währungsunion beitreten findet statt.
1999 Beginn der Währungsunion.
Kontroversen der EU Erweiterung
“Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden”.(Art. 0 EUV). Eine offizielle Begriffsbestimmung gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die zur europäischen Identität beitragen. Derzeit sind sechs mittel- und osteuropäische Staaten mit der EU assoziiert. Diese Länder sind: Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Polen und Ungarn haben bereits den Antrag auf eine Vollmitgliedschaft in der EU gestellt. Es gibt bereits jetzt ein Zusammenarbeiten der Reformstaaten und der EU. Sie erhalten
- 6 -
Zutritt zum Binnenmarkt. Allerdings bestehen Einschränkungen des freien Warenverkehrs für den Import von Textilien, Stahl, Kohle und Agrarprodukte.
Werden aus Interesse einzelner Mitgliedstaaten Importe beschränkt, dann handelt es sich genau um die Produkte die für die Devisenbeschaffung dieser Länder wichtig sind.
Probleme fallen insbesondere in folgenden Bereichen an:
Das bisherige Agrarsystem der EU würde gesprengt werden. Die nach den Regeln der geltenden Praxis zu zahlenden Subventionen würden in unrealistische Höhen schnellen.
Das niedrige Lohnniveau in diesen Ländern könnte den Markt der EU mit konkurrenzlosen Billigprodukten überschwemmen.
Einige Altmitglieder der EU befürchten einen gefährlichen politischen und wirtschaftlichen Machtzuwachs für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der geographischen Lage.
Andere Altmitglieder wie Griechenland oder Portugal sind nicht ohne weiteres bereit, die ihnen zustehenden Hilfen aus dem EU-Haushalt mit mehreren noch ärmeren Staaten zu teilen.
Die Institutionen und das Entscheidungssystem der EU, zunächst auf sechs Mitgliedstaaten zugeschnitten, wäre in der jetzigen Form einer Integration von 20 Staaten nicht gewachsen.
- 7 -
Es gibt aber auch positive Motive für die EU-Osterweiterung:
Es entsteht ein größerer Absatzmarkt für Güter der EU.
Die Ost-Staaten waren früher schon mehr an Europa als zu der ehemaligen UdSSR angebunden. Es würde wieder das alte Gefühl einer alten Gemeinschaft entstehen.
Die Pufferzone Zwischen West und Ost verlagert sich.
Die Flüchtlingsströme würden sich nicht mehr auf die deutsch- polnische Grenze konzentrieren.
Die Organe der Europäischen Union
Die Europäische Union ist zwar kein unabhängiger Staat, sie muß aber trotzdem über ein tragfähiges Organsystem verfügen. Diese müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Eine vom Druck einzelstaatlicher Interessen unabhängige Planung der Gemeinschaftspolitik.
Eine Beteiligung der die Gemeinschaft tragenden Mitgliedstaaten an der Gestaltung dieser Politik.
Eine Demokratische Legitimation und Kontrolle.
Eine unabhängige Kontrollinstanz.
Die Verträge sehen hierzu folgende Organe vor:
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht. Bei wichtigen Entscheidungen holt der Europäische Rat eine Stellungnahme vom Parlament ein. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern einen Vorschlag zu machen. Das EP berät mit dem Rat den Haushaltsentwurf und verabschiedet ihn. Das EP kann den Haushaltsentwurf ablehnen. Der Präsident des Parlaments läßt den Haushalt in Kraft treten. Auch bei nicht obligatorischen Ausgaben hat das Parlament das letzte Wort. Es überwacht die Haushaltsdisziplin und kann die
- 8 -
Kommission durch ein Mißtrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Rat und Kommission sind verpflichtet dem Parlament Rede und Antwort zu stehen. Das Europäische Parlament kann gegen Ratsentscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Völkerrechtliche Verträge sowie Beitrittsgesuche können nur erfolgen wenn das Parlament zustimmt. Außerdem ist das EP an der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) beteiligt. Auch an der Justiz und Innenpolitik. 1 x Jährlich erfolgt eine Aussprache (Frage Antwort Stellungnahme). Gewählt wird das EP alle 5 Jahre. Es gibt 8 Fraktionen, 20 Ausschüsse, einen Präsidenten und 14 Vizepräsidenten. Die Sitzungen finden 12 Wochen im Jahr statt, der Sitz ist in Straßburg.
Der Ministerrat
Der Rat setzt sich wie folgt zusammen: Rat der Außenminister = Rat für allgemeine Angelegenheiten. Von jedem Mitgliedstaat kommt ein Minister. Der Rat trifft Entscheidungen wenn ein Gesetzentwurf der Kommission vorliegt (Vorschlag). Der Rat kann diese auch Anfordern.
Zunächst gelangt dieser in Ausschuß der ständigen Vertreter zum Ausräumen von Gegensätzen. Wenn Übereinstimmung mit dem Parlament besteht dann führt die Kommission den Entwurf aus. Wenn dies nicht der Fall ist dann müssen die Minister sich persönlich bemühen eine Einigung zu erzielen. In manchen Fällen kann er direkt ein Gesetz verabschieden (Agrar,Verkehr,Steuer). Wenn nach der 2. Lesung im Parlament keine Einigung erzielt wird dann geht es in den Vermittlungsausschuß.
Die Europäische Kommission
Sie verfügt über das Initiativrecht. Sie stellt den Vorentwurf zum Haushalt und verwaltet die Fonds (fast alle Mittel). Die Kommission hat darüber zu wachen, daß das EU-Recht und geltende Verträge eingehalten werden. Sie kann vor EGH Klagen wenn das Recht verletzt wird (z.B. durch einen Staat oder Privatmann). Sie ist an ebenfalls an der GASP beteiligt. Die Mitgliedsländer schlagen den Präsidenten und die Kommissare vor. Die Ernennung erfolgt durch das EP. Der Sitz der Kommission ist in Brüssel. Die Kommission ist unabhängig – sie ist nur europaverpflichtet. Es gibt 24 Generaldirektionen (ähnlich den Ministerien).
Der Europäische Gerichtshof
Der EGH wacht darüber, daß die Gesetzgebung sich an die Verfassung hält. Er entscheidet aufgrund von Klagen (z.B. eines Unternehmens oder Bürgers) ob gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er Entscheidet wie
- 9 -
strittige Texte zu verstehen sind. Seine Urteile sind Unanfechtbar (letzte Instanz). Ein nationales Gericht kann eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen (Entscheidung ist bindend) – zur einheitlichen Anwendung des Rechtes. Die meisten Urteile betreffen das Wirtschaftsrecht (Wettbewerb) sowie die Gebiete der gemeinsamen Politik. Der EGH setzt sich wie folgt zusammen: 15 Richter + 8 Generalanwälte auf 6 Jahre. Ein Gericht erster Instanz für Bereich EGKS + Personal Organe EU besteht ebenfalls. Seine Urteile können angefochten werden (beschränkt sich auf Rechtsfragen)
Der Europäische Rechnungshof
Er prüft die Ausgaben der öffentlichen Hand um vor Verschwendung vorzubeugen. Seine 15 Mitglieder erstellen einen jährlichen Bericht, den Rechnungsprüfungsbericht. Der Rh. unterstützt das EP und den ER bei der Haushaltskontrolle. Jede Gewähr erfolgt in Unabhängigkeit, d.h. während der Amtszeit gehen die Mitglieder keiner anderen Tätigkeit nach.
Mängelliste des Europäischen Parlaments
Das EP gab zwar zu den Maastrichter Verträgen ein positives Votum ab, es machte aber keinen Hehl daraus das es mit der Verteilung der Entscheidungs- und Gesetzgebungskompetenzen nicht zufrieden war. Das Europäische Parlament sah Mängel in folgenden Punkten:
Der währungspolitischen Autorität steht keine demokratisch ausreichend legitimierte wirtschaftspolitische Autorität gegenüber: im wirtschaftspolitischen Bereich ist das Entscheidungsverfahren auf den Rat abgestellt und weicht damit von den üblichen Entscheidungsprozessen der EG ab.
Es gibt keine Waffengleichheit zwischen EP und Rat im Gesetzgebungsbereich und damit kein wirkliches Verfahren zur Mitentscheidung des EP.
Für künftige Änderungen des Vertrages, für Änderungen über die Eigenmittel oder für zusätzliche Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft bedarf es nicht der Zustimmung des EP.
- 11 -
Entscheidungen bezüglich des Lome´- Abkommens erfolgen weitgehend auf Regierungsebene, während bei anderen Fragen der Entwicklungszusammenarbeit das EP mitwirken kann.
Aufgrund der großen Vielfalt von gesetzgeberischen Verfahren herrscht der Eindruck von Verwirrung und mangelnder Transparenz vor, was Konflikte über Rechtsgrundlagen vorprogrammiert.
Der Rat kann einseitig internationale Übereinkommen aufkündigen und Sanktionen ohne Zustimmung des Parlaments beschließen.
Der Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten und der Staatsbürgerschaft wird nicht klar verankert; die vom EP verabschiedete Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten finden im Vertrag keinen Eingang.
Aufrechterhaltung des Ungleichgewichts zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde, EP und Rat, da nicht alle Ausgaben in den Haushaltsplan einbezogen werden; hierzu zählt insbesondere der Europäische Entwicklungsfonds.
Keine Änderung der Verfahren für die Benennung der Mitglieder des Gerichts- und Rechnungshofes, um deren Bestätigung durch das EP zu ermöglichen.
Das EP erhält nicht die gleichen Rechte auf Anrufung des Gerichtshofes und auf Beteiligung an den dort anhängigen Verfahren wie die anderen politischen Institutionen und die Mitgliedstaaten sowie keine Pflicht zu öffentlichen Tagungen für den rat im Gesetzgebungsbereich.
Man sieht, daß die fundamentalen Prinzipien für ein demokratisches Europa weitgehend vernachlässigt worden sind. Das EG- Recht wird also nicht von einem demokratisch vom Volk gewählten Parlament erlassen, sondern von der Kommission und dem Ministerrat in Brüssel.
Die Europäische Währungsunion
Am 1. Januar 1999 wird die Währungsunion beginnen. Die Vorbereitungen dafür aber laufen schon seit dem 1. Juli 1990. Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde ein dreistufiger Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens 1999 vereinbart. Nur Länder die diese Kriterien erfüllen, werden in sie aufgenommen. Stufenweise wurde diese Währungsunion 1990 eingeleitet und 1994 in die zweite Phase geführt. In Frankfurt nahm 1994 ein Währungsinstitut zur Überwachung seine Arbeit auf.
- 12 -
1990 bis 1994 sollten die Staaten ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik möglichst in Einklang bringen. 1994 -1998 sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und die Verwendung der ECU gestärkt werden. Es fallen alle Beschränkungen für den Kapitalverkehr weg und die Mitgliedstaaten sind zu strenger Haushaltsdisziplin aufgefordert. Ab dem 1. Januar 1999 wird der Euro bereits als Buchgeld eingeführt.
Konvergenzkriterien
In Artikel 109 des Maastrichtvertrages heißt es die Gemeinschaft solle am 1. Januar 1999 “unwiderruflich” in die Währungsunion eintreten, allerdings nur jene Länder, die auch die auch die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen:
Preisstabilität: Die Inflationsrate eines Landes soll dauerhaft um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der - höchstens drei – preisstabilsten Länder liegen.
Niedrige langfristige Zinsen: Die langfristigen Zinssätze für Staatsschuldverschreibungen