referat interpretation charakterisierung

REFERAT-Menü

Deutsch
Geographie
Geschichte
Chemie
Biographien
Elektronik
Englisch
Epochen
Französisch
Biologie
Informatik
Italienisch
Kunst
Latein
Literatur
Mathematik
Musik
Philosophie
Physik
Politik
Psychologie
Recht
Sonstige
Spanisch
Sport
Technik
Wirtschaft
Wirtschaftskunde-BWL

Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie

Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie

Demokratie

  • Begriff: Volksherrschaft

  • Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen

  • Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig) 43861zmk92eik4q

  • zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der Staatsgewalt)

  • Art. 20, Absatz 2 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“

  • parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament à Vertretung des Volkes (d.h. ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen)à Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag)

  • mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen) mi861z3492eiik

Wahlen

  • allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht um polit. Macht)

  • das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird

  • durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung (künftige Ausrichtung der Regierungspolitik)

  • in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen

  • unterschiedliche Ebenen: Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen

  • Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre

  • Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen

  • Wahlprinzipien

allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu

beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.)

gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit

gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3-Kl.Wahl)

direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen

indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner)à2.WahlgangàAuswahl aus Bewerbern

geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel)

offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen)

freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen

  • in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei

  • Chancengleichheit eingeschränkt (5%)

  • keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit + mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch Verurteilung

  • passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt

Wahlsysteme

  • Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl

  • Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate

Mehrheitswahl

  • Gedanke: Wahlgebiet à Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises

  • ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen)

  • Zahl der Sitze à Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen

Verhältniswahl

  • nicht Personen sondern Parteien

  • Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen

  • Anzahl der Abgeordnetensitze à Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl)

Mischwahl

  • Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl à Deutscher Bundestag)

  • Hälfte von 656 à relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme) à Landeslisten der einzelnen Parteien

  • Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme)

Vorraussetzungen

  • Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art

  • verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien)

  • keine Konkurrenzsituation à keine Wahl

  • gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen

  • Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang

Bedeutung

  • Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher

  • Klassensprecher à Interessen der Schüler, Abgeordnete à Wähler, Regierung à Interessen des Staates

  • Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt handhaben und in ihrem Auftrag regieren

  • Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität

  • durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln

  • regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung

  • Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben

  • vor Wahlen à Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden, Versammlungen, Handzetteln)

  • Ausgaben à aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern

  • für Parlaments- und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten

  • Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem???

Funktionen

  • meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen

  • Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen

  • Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl ist Akt der polit. Mitbestimmung

  • Kontrollfkt.: Bürger können Amts- oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen

  • Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten (Wahlbeteiligung > 90 % à gelungene Integration, Anerkennung des repräsentativen Systems in Deutschland)

  • weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende Opposition