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Referat Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

Die Prinzipien der
Reichsverfassung von 1871

(Buch Seiten 115 – 119)

Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus:
Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus:
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
  • Bundesstaaten
    • eigene Verwaltung
    • Justiz
    • Kultur
  • Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.)
  • Reich
    • Streitkräfte
    • Zollwesen
    • Handel
    • Verkehr
    • Postwesen
 
 
 
 
 
 
  • Sonderrechte für Bayern und Württemberg
    • Recht auf Gesandtschaften
    • Kriegsministerium
    • Post und Bahnwesen

Die Verfassung von 1871:

BUNDESRAT

  • wichtigstes Reichsorgan

  • Preußen (⅔ des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen 13511vii35znu4i

    • Vetorecht bei 14 Stimmen

  • Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen

  • Bundesrat MUSSTE zustimmen bei

    • verabschieden von Gesetzen in511v3135znnu

    • Auflösung des Reichstags

    • Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser

  • Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze

REICHSTAG

  • wenig Rechte

  • alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts

    • Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)

  • Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre

  • Wahlberechtigung aller Männer ab 25

  • gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht

STAATSOBERHAUPT

  • Deutscher Kaiser = ehem. König von Preußen

  • Repräsentanz nach außen

  • konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen

  • erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden

  • Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte

  • ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere

REICHSKANZLER

  • höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

  • einziger Minister des Reiches

  • Vorsitzender des Bundesrats

  • leitete die gesamte Verwaltung des Reichs

Probleme der Verfassung:

  • keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne

  • Kanzler vom Kaiser voll abhängig

  • Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“ (Vortragsrecht beim Kaiser)

  • Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung

  • konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie

  • Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen

  • Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat

Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:

  • schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik

  • Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte

  • viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen

  • Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben

    • Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik

  • Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung

    • Ausbreitung des Nationalismus

Außerdem:

  • wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen

    • Einführung von HGB, StGB und BGB

  • wachsende Einwohnerzahlen

Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12

Andreas Heilek, K12 am 01.12.2000

Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

(Buch Seiten 115 – 119)

Ausgangssituation:

  • Bayern tritt Norddt. Bund bei

  • Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert

    • 25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich

Ziel der Verfassung war eine

Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus:
Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus:
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
  • Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern Preußens

  • allerdings stimmten süddt. Fürsten zu

  • formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen

  • Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über

    • eigene Verwaltung

    • Justiz

    • Kultur

  • kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte

    • Recht auf Gesandtschaften

    • Kriegsministerium

    • Post und Bahnwesen

  • Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat

  • beim Reich lag Verfügungsgewalt über

    • Streitkräfte

    • Zollwesen

    • Handel

    • Verkehr

    • Postwesen

      • außer Reservatrechte verboten dies

  • Einkünfte daraus flossen Reich zu

  • allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb

    • „Matrikularbeiträge“ durch Bundesstaaten

Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan

  • Preußen:

    • 17 von 41 Stimmen

    • 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner

    • Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)

  • Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht

  • Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen

  • Bundesrat MUSSTE zustimmen bei

    • verabschieden von Gesetzen in511v3135znnu

    • Auflösung des Reichstags

    • Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser

  • Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze

Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt

  • Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen

  • hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste

  • alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)

    • Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)

  • Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre

  • Wahlberechtigung aller Männer ab 25

  • gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht

Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)

= König von Preußen

  • Repräsentanz nach außen

  • konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen

  • erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden

  • Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte

  • ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer

Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

  • einziger Minister des Reiches

  • Vorsitzender des Bundesrats

  • leitete die gesamte Verwaltung des Reichs

  • Bismarck war bis 1890 Reichskanzler

Probleme der Verfassung:

  • keine echte Gewaltenteilung

  • Kaiser hat politische UND militärische Führung inne

  • Kanzler vom Kaiser voll abhängig

  • Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“

  • Vortragsrecht beim Kaiser

  • Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung

  • konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden

  • Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates

  • konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie

  • Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen

  • Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat

Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:

  • schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 – 30 % der Bevölkerung ausmachte)

  • Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte

  • In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer

  • 80 000 Dänen in Schleswig

  • Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben

    • Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das Reich verlassen

  • Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus

  • Wirtschaftl. Verbesserung durch Vereinheitlichungen

    • Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!

  • wachsende Einwohnerzahlen:

    • 1871: 41 Mio.

    • 1914: 67 Mio.