Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871
(Buch Seiten 115 – 119)
Ausgangssituation:
Ziel der Verfassung war eine 42231bek15kdo9x
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus: |
Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat. |
Föderalismus: |
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt. |
Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern Preußens
allerdings stimmten süddt. Fürsten zu
formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen ed231b2415kddo
Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über
eigene Verwaltung
Justiz
Kultur
kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte
Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat
beim Reich lag Verfügungsgewalt über
Streitkräfte
Zollwesen
Handel
Verkehr
Postwesen
Einkünfte daraus flossen Reich zu
allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb
Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan
Preußen:
Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht
Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze
Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt
Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen
hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste
alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)
Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre
Wahlberechtigung aller Männer ab 25
gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht
Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)
= König von Preußen
Repräsentanz nach außen
konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen
erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden
Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer
Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
einziger Minister des Reiches
Vorsitzender des Bundesrats
leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
Bismarck war bis 1890 Reichskanzler
Probleme der Verfassung:
keine echte Gewaltenteilung
Kaiser hat politische UND militärische Führung inne
Kanzler vom Kaiser voll abhängig
Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“
Vortragsrecht beim Kaiser
Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung
konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden
Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates
konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie
Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat
Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 – 30 % der Bevölkerung ausmachte)
Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer
80 000 Dänen in Schleswig
Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus