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INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSORGANISATIONEN

INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSORGANISATIONEN

 

IWF – Der internationale Währungsfonds

Gründung: 1944 in Bretton Woods(USA) nach der internationalen Währungskonferenz von 45 Ländern zur Förderung des Welthandels gegründet (heute über 160 Mitgliedsstaaten) 35261non22yrh8i

 

Organe des IWF:

>Gouverneursrat: Entscheidung grundsätzlicher Fragen; jedes Land durch Finanzminister oder Zentralbankgouverneur vertreten

 

>Interimausschuss: Weiterentwicklungen des Währungssystems, Lösung von Grundsatzproblemen; besteht aus 20 Ministern und Zentralbankgouverneuren

Exekutivdirektorium: Geschäftsführung; besteht aus 22Mitgliedern

 

Aufgaben:

>Schutz der Währungen der Mitgliedsstaaten (möglichst gleichbleibende Wechselkurse)

Beseitigung von Devisenschranken (internationaler Zahlungsverkehr soll von administrativen Beschränkungen freigehalten werden)

 

>Überbruckung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten (den Mitgliedern ist eine „Ziehung von Krediten“ möglich, die Verbindlichkeiten mit anderen Ländern ausgleicht; nach Behebung des Zahlungsbilanzdefizits müssen Kredite zurückgezahlt werden)

 

Forderungen an die Mitgliedsstaaten:

>Verpflichtung die Währung innerhalb einer engen Bandbreite zu stabilisieren (bis 1978);

ab 1978: freie Wahl des Wechselkursregimes, z.B. flexibler Wechselkurs (Wechselkurs durch Wechselspiel von Angebot und Nachfrage), fester Wechselkurs (fixer Wechselkurs gegenüber dem Dollar oder anderen Währungen);

 

>Ausdrückliche Aufforderung zu einer binnenwirtschaftlichen Finanz- und Währungspolitik

die auf Stabilität ausgerichtet ist

 

>Subskription: Jedes Mitglied ist verpflichtet eine bestimmte Menge Gold und eigener Währung beim IWF einzuzahlen

 

>Mitglieder sind zur statistischen Information verpflichtet, d.h. sie müssen Daten über die Wirtschaftsentwicklung an den IWF weiterleiten, der sie sammelt und auswertet

 

IBRD – International Bank for Reconstruction and Development

Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, kurz: Weltbank

Gründung: ebenfalls nach der Konferenz von Bretteon Woods; 1945

 

Aufgabe: Weltbank gibt an ihre Mitglieder Kredite für wirtschaftliche Entwicklungsvorhaben (vor allem in „Dritte-Welt-Ländern“), die wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein müssen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen müssen.

 

>Darlehen werden nur Regierungen und Vorhaben mit Regierungsgarantie gewährt.

 

>Zinssätze variieren

Laufzeit der Darlehen liegt zwischen 15 und 20Jahren

Rückzahlungsfreie Phase (Freijahre): 3 bzw.5 Jahre

 

>Größte Kreditnehmer: Brasilien, Mexiko, Indonesien, Indien

 

Weitere Aufgaben:

 

>Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen,

 

>Exportkreditorganisationen

 

>Beratung für Entwicklungsländer in wirtschaftl., technischen u. organisatorischen Fragen

 

Tochterinstitute der Weltbank

 

IFC – International Finance Corporation (Internationale Finanz-Corporation) zur Unterstützung der industriellen Entwicklung im privaten Bereich (Krediten werden auch

privaten Unternehmern gewährt)

Zinssatz orientiert sich am Zinsmarkt

 

IDA – International Development Association (Internationale Entwicklungshilfe)

gewährt Regierungen von Ländern Kredite, die den finanziellen Anforderungen der Weltbank nicht gerecht werden können (Entwicklungsländer mit sehr niedrigen Pro-Kopf-Einnahmen)

keine Zinsen, nur 0,75%Gebühr bzw. 0,5%Bereitstellungsgebühr

Laufzeit der Darlehen: 40 Jahre, 10 Freijahre

größte Kreditnehmer: Indien, Bangladesch, Pakistan

 

MIGA – Multilateral Investment Guaranty Agency

Förderung der Kapitalbeteiligungen und anderen Direktinvestitionen

bietet Investoren Garantien bei Verlusten infolge nichtkommerzieller Risiken

 

Das GATT – General Agreement on Tariffs and Trade

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

1947 wurde von 23 Staaten das Abkommen beschlossen, zur Förderung des Außenhandels und der Neuordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen

heute: 124 Vollmitglieder und 16 De-facto-Mitglieder (Staaten, die Regelungen anerkennen)

besteht aus einer Gemeinschaft von Vertragspartnern, ist keine internationale Organisation mit eigener Völkerrechtspersönlichkeit

 

Organe des GATT:

>Vollversammlung: überprüft die Einhaltung des Abkommens, tagt 1mal im Jahr; nur durch sie können Bestimmungen im Abkommen geändert werden

 

>GATT-Rat: ständiges Organ zur Entlastung der Vertragsstaaten

 

>Sekretariat: Verwaltung des Gatt; tritt als Vermittler und Berater auf

 

>Komitees: leisten wichtige Vorarbeiten für Entscheidungen

 

Ziel: Abbau sämtlicher Handelsschranken, um allen Staaten einen Zutritt zum Weltmarkt unter gleichen Vorraussetzungen zu ermöglichen;

 

Vertrag sieht Abbau der Zölle, die Gewährung der Meistbegünstigung zwischen den Vertragspartnern und die Einhaltung der Reziprozität (=Wechselseitigkeit der im Außenhandel eingeräumten Bedingungen) vor;

 

Zollrunden: zur Verwirklichung der GATT-Ziele

>bisher gab es 8 Zollrunden

>große Fortschritte in Richtung freier Welthandel brachten Kennedy-Runde (1964-67) und die Tokio-Runde (1973-77)

>letzte Zollrunde (Uruguay-Runde: 1986-93) wurde mit der Unterzeichnung der Schlussakte und der 1995 folgenden Errichtung der WTO (Welthandelsorganisation) beendet; sämtliche vertragliche Regelungen des GATT gingen in die WTO ein;

 

+:Gut gegliedertes Referat, in dem zahlreiche Organisationen beschrieben werden.

 

-: Kein Literaturverzeichnis. Der politische Aspekt wird vernachlässigt.