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Die Speditionsbetriebe

Leistungen des Speditionsbetriebes

Spediteurleistungen im engeren Sinn

Sonstige Leistungen

Besorgung der Befördung

Neben-leistungen

Ausführung der Beförderung

 

Lagerhaltung

Sammeln und Verteilen

Die Leistungen der Speditionsbetriebe

1. Die Besorgung der Transport- und Umschlagleistung

Der Spediteur

  • wählt das geeignete Transportmittel aus,

  • schließt den Frachtvertrag ab,

  • füllt die Frachtpapiere aus 37586dgg34tok3y

  • sorgt für die Umladung, falls eine solche notwendig ist.

2 Nebenleistungen bei der Besorgung der Transport- und der Umschlagleistung

Der Spediteur kann folgende Nebenleistungen übernehmen:

  • Verpacken

  • Versichern go586d7334took

  • Verzollen

  • Weiterleiten der Frachtdokumente

  • Inkasso

  • Vorfinanzierung der Frachtkosten

  • Kontrolle der Ware am Ankunftsort

  1. Der Sammelladeverkehr

Der Spediteur sammelt Güter verschiedener oder gleicher Art, die

  • von verschiedenen Versendern stammen,

  • an verschiedene Empfänger gehen,

  • jedoch die gleiche Beförderungsrichtung haben.

  • Nur 1 Frachtvertrag

  • Bahn, Schiffs- und LKW-Transport

  • Ankunftsort – Verteilung der Güter

  • Empfang, Verteilen und Weiterleitung kann durch einen anderen Spediteure erfolge.

Vorteile:

  • Die Versender erhalten günstigere Tarife,

  • der Spediteur wird konkurrenzfähiger

  • der Frachtführer – bessere Auslastung

  1. Ausführung der Beförderung (der "Selbsteintritt")

Wird im Speditionsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist der Spediteur berechtigt, die Beförderung des Gutes selbst auszuführen. Der Spediteur ist dann zugleich Frachtführer bzw. Verfrachter.

  1. Lagerhaltung

Häufig besorgt der Spediteur die Ein- und Auslagerung der Ware, wählt das Lagerhaus aus oder besorgt die Lagerung in eigenen Lagerhallen (der Spediteur ist dann Lagerhalter).


Die Pflichten und Rechte des Spediteurs

Die Rechtsgundlagen

Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)

Die Pflichten des Spediteurs

  1. Sorgfaltspflicht

  2. Pflicht zur rechtzeitigen Durchführung der Beförderung

  3. Die Haftung des Spediteurs

  • Der Umfang der Haftung

Nach dem HGB haftet der Spediteur voll für die Erfüllung seiner Pflicht. Dh. er müsste jeden Schaden voll ersetzen, sofern ihn oder seine Arbeitskräfte dabei ein Verschulden trifft.

Durch AÖSp wird die gesetzliche Haftung eingeschränkt:

  • Die Haftung wird auf Höchstsummen beschränkt

  • Der Spediteur haftet nur als Spediteur und nicht für Verschulden anderer

  • Der Spediteur haftet nicht, wenn
    - bei wertvollen Gütern die Wertangabe unterlassen wurde;
    - die Güter mangelhaft verpackt waren;
    - der Schaden durch Diebstahl od. Raub entstand;

  • Die Ergänzung der Haftung durch die Speditionsversicherung

Die Speditionsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung.

Der Auftraggeber wird bei jedem Speditionsauftrag automatisch versichert.

Nur durch die Speditionsversicherung ist es möglich,

  • die Speditionsprovision relativ niedrig zu halten;

  • Spediteure auch für risikoreichere Aufträge zu finden

  • dem Auftraggeber den Schadenersatz auch bei wertvollen Gütern zu garantieren

  1. Die Rechte des Spediteurs

  • Anspruch auf die tatsächlichen Ausgaben und auf Provision

Der Spediteur darf dem Auftraggeber keine höheren Spesen (vor allem Frachtkosten) verrechnen, als ihm selbst entstanden sind.

Für seine Leistungen hat der Spediteur Anspruch auf eine Provision.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Spedition

Für den internationalen und interkontinentalen Verkehr ist der Spediteur unbedingt erforderlich.

Die Inanspruchnahme der Dienste eines Spediteurs kann folgende Vorteile bringen:

  • Zeit- und Kostenersparnis

  • Ausnützung von Versandvorteilen

  • Sichere Kalkulationsgrundlage

  • Erleichterung der betrieblichen Disposition beim Handel