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Europa - Chancen und Gefahren des Europa 2000

Belegarbeit zum Thema:

 
Europa – Chancen und Gefahren des Europa 2000
 
(Vereinigte Staaten von Europa)
 

Eingereicht von: Jan Hebenstreit

Klasse: 10 c

am: 16.03.1998 48162cvb51rev7z

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangspunkt & Grundidee der Vereinigten Staaten von Europa

  1. Historischer Abriß

2.1. Historischer Abriß der polit. Gremien Europa ve162c8451reev

2.2. Antreiber der EU

3. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas

3.1. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas

3.2. Deutschlands Rolle in Europa

3.3. Das demokratische Europa - Die Europäische Union wächst

4. Der “Euro kommt”

4.1. Stabilität des Euro

4.2. Zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

4.3. Die "ECU" (EUROPEAN CURRENCY UNIT)

4.4. Von der D-Mark zum Euro

4.4.1. Der Nutzen einer gemeinsamen Währung in Europa 

4.4.2. Wann und wie kommt der Euro?

4.4.3. Fragen zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion an

Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel

  1. Persönliche Einschätzung zu den Vereinigten Staaten von Europa

Quellen:

Europäisches Parlament; Zeitbild

Broschüren "Online": Europa in 100 Stichworten

Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild

Commerzbank, Reuters/EU- Kommission

In:

http://www.Zeitbild.de/Euro

http://www.Bundesfinanzministerium.de./Broschüren_online/Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Ausgangspunkt & Grundidee des Vereinigten Europas

Langer Weg zur Einheit

1945

Der 2. Weltkrieg ist beendet, Europa liegt in Trümmern. Die

Siegermächte teilten Deutschland in Besatzungszonen auf.

19.09.1946

Winston Churchill fordert in seiner Züricher Rede die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa unter deutsch-französischer Führung, allerdings ohne Teilnahme Großbritanniens

05.05.1949

Gründung des Europarates mit Sitz in Straßburg durch das Zehnmächteabkommen von London.

09.05.1950

Der französische Außenminister Robert Schuman schlägt die Gründung einer deutsch-französischen Behörde zur Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion vor. Sie soll Grundstein einer künftigen europäischen Förderration sein. Vordenker ist der Franzose Jean Monnet.

18.04.1951

Frankreich, die Bundes Republik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion).

05.05.1955

Der Vertrag über die Westeuropäische Union, ein kollektiver Beistand, tritt in Kraft.

01.01.1958

Die Römischen Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) werden wirksam. Gründungsmitglieder sind die sechs Staaten der Montanunion.

19. -21.03.1958

Konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.

05.02.1962

Der französische Präsident de Gaulle lehnt jede Art der Integration ab und spricht sich statt dessen für eine Staatsunion aus.

01.07.1968

Verwirklichung der Zollunion: Wegfall der Binnenzölle für industrielle und gewerbliche Güter, Einführung eines gemeinsamen Außenzolles gegenüber Drittstaaten.

01.01.1973

Mit dem Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands wird die EG zur Neunergemeinschaft.

09. /10.12.1974

Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen die Einrichtung des Europäischen Rats mit regelmäßigen Treffen auf höchster Regierungsebene.

01. /02.12.1975

Beschluß des Europäischen Rats über die Einführung direkter Wahlen zum Europa Parlament.

01.01.1979

Inkrafttreten des Europäischen Währungssystems (EWS). Die neue Währungseinheit Ecu soll zur Stabilität der Wechselkurse beitragen.

01.01.1981

Beginn der Süderweiterung: Griechenland wird 10. Mitglied der EG.

07.011985

Jaques Delors wird neuer Präsident der EG-Kommission.

14.06.1985

Die Benelux-Staaten, Frankreich und die BRD unterzeichnen in Schengen ein Übereinkommen zum schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Andere Länder schließen sich an. Die Vereinbarung tritt am 26.03.1995 in Kraft.

02. /03.12.1985

Der Europäische Rat beschließt in der Einheitlichen Europäischen Akte institutionelle Reformen, eine Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen sowie die schrittweise Verwirklichung des Binnenmarktes.

01.01.1986

Beitritt Spaniens und Portugals. Die EG umfaßt damit 12 Staaten.

20.09.1988

Die britische Premierministerin Margaret Thatcher lehnt in scharfer Form eine Europäische Union ab und kritisiert die Brüsseler Bürokratie.

01.07.1990

Beginn der ersten Phase der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mit einer vollständigen Liberalisierung Kapitalverkehrs in 8 EG-Staaten.

03.10.1990

Wiedervereinigung Deutschlands: Die neuen Bundesländer werden in die Europäische Gemeinschaft integriert.

09. /10.12.1991

Beim Gipfel in Maastricht wird der Fahrplan zur WWU mit einer gemeinsamen Währungsunion spätestens zum 01.01.1999 verabschiedet.

07.02.1992

Die Außen- und Finanzminister der EG unterzeichneten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union- Grundlage für die Vollendung der WWU und der weiteren politischen Integration.

31.12.1992

Formale Vollendung des Binnenmarktes.

 

01.01.1995

Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei. Die Gemeinschaft besteht jetzt aus 15 Mitgliedern.

15. /16.12.1995

Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich auf den Namen “Euro” für die Künftige gemeinsame Währung. Einführung: 01.01.1999.

13. /14.12.1996

Der Europäische Rat verabschiedet den Stabilitätspakt. Er sieht Sanktionen für Haushaltssünder vor.

16. /17.06.1997

Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich im Vertrag von Amsterdam auf Reformen. Die erwartete Straffung der Institutionen bleibt jedoch aus.

12. /13.1997

Die Osterweiterung der EU mit den Beitrittskandidaten Estland, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, außerdem Zypern, wird beschlossen.

1998

Gründung der Europäischen Zentralbank.

Überprüfung der Konvergenzkriterien. Einigung auf teilnehmende Staaten.

Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse der Teilnehmer untereinander. Gemeinsame Geldpolitik in Euro. Nationale Währungen bleiben noch Zahlungsmittel.

1.1.2002

Euro- Banknoten und -münzen werden ausgegeben und die nationalen Währungen ausgetauscht

 

1.7.2002

Euro- Banknoten und -münzen werden alleiniges Zahlungsmittel.

2. Historischer Abriß

2.1. Historischer Abriß der politischen Gremien Europas

Europäischer Rat

“Gesetzgeber” der EU- Sitz in Brüssel

15 Staats- und Regierungschefs

  • Fällen Grundsatzentscheidungen

  • weitere Ausarbeitung durch den Ministerrat (Fachminister der Einzelstaaten) der in etwa 20 verschiedenen Formationen tagt.

Wenn in den Medien von EU- Gipfeltreffen oder EU- Sondergipfeln die Rede ist, so tagt gerade der Europäische Rat, die Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Obwohl er kein "Organ" der EU ist, hat sich der Europäische Rat im Laufe seiner Geschichte zu einem wichtigen Impulsgeber und Entscheidungsgremium entwickelt. Er bestimmt die Leitlinien der Unionspolitik.

Seit 1969 tagt der Europäische Rat regelmäßig. Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist er zu einer ständigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schließlich wurde seine Existenz in der Einheitlichen Europäischen Akte offiziell bestätigt. Nach deren Bestimmungen setzt sich der Europäische Rat aus den Staats- und Regierungschefs der EU- Länder und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen.

Unterstützt werden diese von den Außenministern und einem weiteren Mitglied der Kommission. Alle sechs Monate geht der Vorsitz im Europäischen Rat auf einen anderen EU- Mitgliedstaat über. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, daneben können zu aktuellen Themen von besonderer Bedeutung aber auch Sondergipfeltreffen hinzukommen.

Übrigens: Der Europäische Rat wird oft mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt. In Wirklichkeit handelt es sich um drei ganz unterschiedliche und voneinander unabhängige Einrichtungen.

Europäische Union (EU)

Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die EG-Mitgliedstaaten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union, der oft auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Damit fanden zwei 1990 begonnene Regierungskonferenzen, die parallel die Politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion anstrebten, ihren Abschluß.

Nach der 1987 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte besiegelten die Mitgliedstaaten so die zweite umfassende Änderung der EG- Gründungsverträge. Als Bekräftigung ihres Willens, die EG zu einer Politischen Union weiterzuentwickeln, gaben sie diesem erneuerten Zusammenschluß der EG-Mitgliedstaaten einen neuen Namen: Europäische Union.

Die Europäische Union bilden Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Schweden und Spanien. In diesen fünfzehn Mitgliedstaaten leben zusammen rund 370,5 Millionen Bürger. Mit einer Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von rund 11 Billionen D-Mark bilden sie den wirtschaftsstärksten Binnenmarkt der Welt.

Europäische Kommission

“Regierung” der EU- Sitz in Brüssel

20 Kommissare: Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar; die 5 Größten besetzen

2 Ressorts.

  • Koordiniert und lenkt die Europapolitik

  • Wacht über die Anwendungen des EU- Rechts

  • Unterbreitet dem Europäischen Rat Vorschläge

Europäisches Parlament

Sitz in Straßburg

626 direkt gewählte Abgeordnete

  • Vetorecht bei der Ernennung der EU- Kommissare, Mißtrauensvotum gegenüber der Kommission

  • Verabschiedet und kontrolliert den EU- Haushalt

  • Beschränkte Mitwirkung bei der Gesetzgebung

  • Frage- und Anhörungsrecht

Europäischer Gerichtshof

15 unabhängige Richter, 9 Generalanwälte

Sitz in Luxemburg

  • Sichert die Wahrung des EU- Rechts bei Auslegung der Verträge

  • Ahndet Verstöße der Mitgliedstaaten gegen EU- Recht

  • Trägt maßgeblich zur Auslegung und Weiterentwicklung des EU- Rechts bei und gibt dabei wichtige Impulse für den Integrationsprozeß

Europäischer Rechnungshof

15 Mitglieder

Sitz in Luxemburg

  • Prüfung aller Ausgaben und Einnahmen der EU; gegebenenfalls einzelner Organe

  • Vorlage eines Jahresberichts nach jedem Haushaltsjahr

  • Erstellt Sonderberichte zu speziellen Fragen

2.2. Antreiber der EU

Jean- Claude Juncker

War im zweiten Halbjahr 1997 EU- Ratspräsident. Er hat die Erweiterung der Union und die Einführung des Euro vorangetrieben. Christdemokrat Juncker (43), ist Regierungschef von Luxemburg.

Karel van Miert

Ist seit 1994 EU- Kommissar für Wettbewerb und gilt als einer der mächtigsten Männer der Gemeinschaft. Der Belgier van Miert (55), war von 1978 bis 1988 Vorsitzender der flämischen Sozialistischen Partei.

Monika Wulf- Mathies

Ist als Kommissarin für Regionalpolitik in der EU verantwortlich. Die deutsche Sozialdemokratin (55), war von 1982 bis 1994 Vorsitzende der Gewerkschaft ÖTV. Seit 1995 amtiert sie in Brüssel.

Jürgen Trumpf

Ist Generalsekretär des EU- Rates und wichtiger Vermittler im Hintergrund. Trumpf (66), ist deutscher Karrierediplomat; er war Staatssekretär im Auswärtigen Amt und gehört der SPD an.

3. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas

Quelle: Broschüren "Online": Europa in 100 Stichworten

3.1. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas

Einheitliche Europäische Akte

Die Einheitliche Europäische Akte war die erste große Reform der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie wurde von den Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten im Februar 1986 unterzeichnet und trat nach Abschluß der Ratifizierungsverfahren am 1. Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie für den Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Sie brachte außerdem wichtige institutionelle Reformen.

Der Weg zur Politischen Union - Europäische Union (EU)

Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt.

Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche Regelungsgefüge der EU ruht jetzt auf drei Säulen: Die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und die in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule) erschließt neue, wichtige Handlungsbereiche.

Der Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Er hat eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU- Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas. Der Vertrag

  • Stärkt das Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;

  • Führt die Bürger durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa heran;

  • Regelt das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa;

  • Setzt die Rahmenbedingungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion;

  • Schafft die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;

  • Legt den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der

Vertrag über die Europäische Union

Der in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Die damit gegründete Europäische Union ruht auf drei Säulen: die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule) wurde geschafft.

Der Vertrag über die Europäische Union ist in sieben Titel gegliedert: Gemeinsame Bestimmungen (Titel I), Bestimmungen zur Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (Titel II-IV), Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Titel V), Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Titel VI) und die Schlußbestimmungen (Titel VII). Dem Vertrag sind 17 Protokolle sowie 33 Erklärungen beigefügt. Darunter befindet sich das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie das Protokoll über die Sozialpolitik.

Die drei Säulen des Vertrages von Maastricht

Die Europäische Union

Erste Säule: Europäische Gemeinschaft
Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Dritte Säule: Zusammenarbeit Innen- und Justizpolitik
Zollunion und Binnenmarkt
Agrarpolitik
Strukturpolitik
Handelspolitik
Neue oder geänderte Regelungen für:
Wirtschafts- und Währungsunion
Unionsbürgerschaft
Bildung und Kultur
Transeuropäische Netze
Verbraucherschutz
Gesundheitswesen
Forschung und Umwelt
Sozialpolitik
Außenpolitik:
Kooperation, gemeinsame Standorte und Aktionen
Friedenserhaltung
Menschenrechte
Demokratie
Hilfe für Drittstaaten
Sicherheitspolitik:
Gestützt auf die WEU:
die Sicherheit der Union betreffende Fragen
Abrüstung
wirtschaftliche Aspekte der Rüstung
Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung
Asylpolitik
Außengrenzen
Einwanderungspolitik
Kampf gegen Drogenabhängigkeit
Bekämpfung des organisierten Verbrechens
Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Polizeiliche Zusammenarbeit
Entscheidungsverfahren:
EG-Vertrag
 
Regierungszusammenarbeit
 
Regierungszusammenarbeit

Regierungskonferenz 1996/97

Regierungskonferenzen sind Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, als deren Ergebnis die Verträge geändert werden. Solche Verhandlungen markieren oftmals wichtige Schritte der europäischen Integration: Änderungen der institutionellen und rechtlichen Struktur oder auch des Inhalts der Verträge sind stets aus Regierungskonferenzen hervorgegangen.

Der Europäische Rat beschließt die Einberufung einer Regierungskonferenz mit qualifizierter Mehrheit. Die Verhandlungen finden dann auf Ebene der Außenminister statt, die in regelmäßigen Abständen tagen. Die Sitzungen werden jeweils durch die Beauftragten der Außenminister und das für institutionelle Fragen zuständige Kommissionsmitglied vorbereitet. Die Ergebnisse der Regierungskonferenz werden dann dem Europäischen Rat unterbreitet, der schließlich die Vertragsänderung einstimmig beschließen muß.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Im Vertrag über die Europäische Union einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedstaaten darauf, schrittweise eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln. Die Leitlinien hierfür werden vom Europäischen Rat festgelegt.

Die europäische Zentralbank (EZB) (Sitz in Frankfurt a.M.)

Quelle: Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild

Eine neue Europa- Institution kommt nach Deutschland: Ab dem 1. Januar 1999 wird. Sie Europäische Zentralbank darüber wachen, daß die neue Europawährung auf Dauer so stabil wird wie die Mark. Sie wird nach dem Vorbild der Bundesbank aufgebaut, hat ihren Sitz ebenfalls in Frankfurt und ist mit einem klaren Stabilitätsauftrag ausgestattet.

Das entscheidende Qualitätsmerkmal ist die Unabhängigkeit der Zentralbank von politischen Weisungen jeder Art. Der Maastrichter Vertrag ist in diesem Punkt kompromißlos und stattet die Europäische Zentralbank mit einer dreifach gesicherten Unabhängigkeit aus: Sie ist institutionell, personell und operativ unabhängig.

 - Institutionelle Unabhängigkeit

Die im Europäischen Zentralbankrat vertretenen nationalen Notenbanken müssen spätestens ab 1999 unabhängig sein.

- Personelle Unabhängigkeit

Der Rat der EZB besteht aus:

• Geschäftsführenden Direktoren (für acht Jahre berufen, Wiederwahl nicht

möglich)

• Nationalen Notenbankpräsidenten (für fünf Jahre berufen, Wiederwahl

möglich)

- Operative Unabhängigkeit

Die EZB ist bei Auswahl und Einsatz der geldpolitischen Instrumente frei.

3.2. Deutschlands Rolle in Europa

Ein starkes Europa- Engagement aller Bundesregierungen entspricht den vitalen Interessen Deutschlands: Stütze und Motor der europäischen Einigung war von Anfang an die deutsch-französische Freundschaft, die von Konrad Adenauer und dem damaligen französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle begründet und von allen nachfolgenden Regierungen weiter ausgebaut wurde. Sie haben der europäischen Einigung immer wieder neue Impulse gegeben.

Nicht nur mit Frankreich, sondern mit all seinen EU- Partnern verbindet die Deutschen eine weitreichende Übereinstimmung in den grundlegenden Werten und politischen Zielen.

3.3. Das demokratische Europa - Die Europäische Union wächst

Die EU wächst nicht nur enger zusammen, sondern vergrößert sich auch um neue Mitgliedstaaten. In die Union kann jeder europäische Staat aufgenommen werden, der demokratisch verfaßt ist und die Menschenrechte achtet. Voraussetzung für den Beitritt ist außerdem eine markwirtschaftliche Wirtschaftsordnung.

Der Beitritt zur Union bedeutet für jedes neue Mitgliedsland einen umfassenden Neuanfang: Wenn ein Staat Mitglied der Europäischen Union wird, übernimmt er die gesamte bis dahin geschaffene Rechtsordnung der Union.

Die EU wird in nicht allzuferner Zukunft neue Mitgliedstaaten aufnehmen. Sowohl Malta und Zypern als auch den Staaten Mittel- und Osteuropas wurde bereits eine klare Beitrittsperspektive eröffnet. Bei den kommenden Beitrittsverhandlungen wird es sicher nicht leicht werden, die Interessen aller Staaten unter einen Hut zu bringen, etwa wenn es um die Agrarpolitik geht.

Dennoch darf kein falscher Gegensatz zwischen einer Vertiefung der Union und ihrer Erweiterung aufgebaut werden. Auf die Dauer kann die Europäische Union nur Bestand haben, wenn sie sich ihrer Verantwortung als Stabilitätsanker in Europa bewußt ist. Die EU bleibt ein Modell für einen fairen Umgang miteinander. Oberstes Ziel aller Beitrittsverhandlungen bleibt ein Kompromiß, in dem die Interessen aller berücksichtigt werden.

Europäischen Union - Erweiterung

"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden", heißt es in Artikel O des Vertrages über die Europäische Union. Eine offizielle Begriffsbestimmung des Wortes "europäisch" gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die die europäische Identität ausmachen. Auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft werden im Vertrag nicht näher erläutert. Einzelne Bedingungen lassen sich allerdings der Präambel und Art. F des Vertrages über die Europäische Union entnehmen (Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit).

Der Europäische Rat von Kopenhagen vom 21. und 22. Juni 1993 hat mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittel- und osteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU- Mitgliedschaft formuliert, die auch für alle übrigen an einem Beitritt interessierten, europäischen Staaten gelten: "Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muß der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, daß die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können."

Neue Mitgliedstaaten müssen mit ihrem Beitritt das gesamte rechtliche Regelungsgefüge der EU übernehmen. Immer wenn die Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den alten Mitgliedstaaten führen würde, können Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in Beitrittsverhandlungen erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.

4. Der “Euro kommt”

4.1. Stabilität des Euro

Wenn sich der Teilnehmerkreis an der Währungsunion durch nachhaltige Erfüllung der vorgeschriebenen Stabilitätskriterien auszeichnet, wird der Euro zum Zeitpunkt der Umstellung nicht schlechter oder weicher sein als die Währungen der Teilnehmerländer.

Viele der möglichen Beitrittskandidaten hatten zum Jahresende 1997 Preissteigerungensraten, die nur unwesentlich über oder sogar unter derjenigen der Bundesrepublik lagen. Die beiden wichtigsten Länder - Frankreich und Deutschland - lagen bei 1,7 bzw. 1,9 Prozent Inflation.

Eine "Wasserdichte" Garantie für die Stabilität des Euro auch auf längere Sicht kann selbst der beste Vertrag nicht bieten. Es kann aber auch niemand garantieren, daß die D-Mark ohne die Währungsunion nach dem Jahr 2000 noch genauso stabil ist wie heute.

"Der EURO muß und wird so stabil sein wie die D-Mark! Wir werden in Europa kein einheitliches

Geld in Umlauf bringen, das schwächer ist als unsere stärkste Währung."

 (Jaques Santer / Präsident der Europäischen Kommission)

10 EURO- CHANCEN AUF EINEN BLICK

Quelle: Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild

  • Export- Bonus - Offene Märkte, berechenbare Währungsrelationen

  • Arbeitsplatzsicherung - Keine Gefährdung von Arbeitsplätzen durch Währungskrisen

  • Euro- Wettbewerbsdynamik- Stärkung Europas gegenüber Japan und USA

  • Euro- Innovationsschub - Mehr Wettbewerb an den Finanzplätzen schafft investitionsfreundliches Klima

  • Euro- Sparprämie - Gemeinsame Währung macht Geldumtausch überflüssig

  • Europäische Stabilitätsinsel - Geringere Abhängigkeit von Turbulenzen auf den Weltfinanz- und Devisenmärkten

  • Spekulanten- Abwehr - Wirksame Abwehrwaffe gegen Großspekulanten

  • Stabilitätskultur - Maastrichter Kriterien sorgen für stabiles Geld

  • Friedensimpuls - Enge Bindung zwischen den Euro- Nationen

  • Zukunftsfähigkeit - Scheitern der Währungsunion bringt Rückfall in nationalen Protektionismus und Abwertungswettlauf

Die D-Mark sorgt seit fast fünf Jahrzehnten für stabiles Geld in Deutschland. Deshalb ist die Furcht verbreitet, die Deutschen könnten bei der Einführung des Euro am Ende auf der Verliererseite stehen. Warum lassen wir nicht einfach alles beim alten und behalten die nationalen Währungen bei? Oder verschlafen wir die Zukunft, wenn wir jetzt die Chance zur Europawährung nicht ergreifen? Die Grafik zeigt die zehn wichtigsten Gründe, weshalb der Euro für die Deutschen mehr Chancen als Risiken bringt.  

4.2. Zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Europäische Gemeinschaft (EG)

  • Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am 1. November 1993 wurde der EWG-Vertrag in EG-Vertrag, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft umbenannt, da die Gemeinschaft mittlerweile nicht mehr nur für Wirtschaftsfragen, sondern für weitere Politikbereiche zuständig ist.

  • Hat die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und darauf aufbauend die Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion zum Ziel. Darüber hinaus wird sie z.B. in den Politikbereichen Landwirtschaft, Handel, Verkehr, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur tätig, aber auch auf den Gebieten Umwelt, transeuropäische Netze, Industrie, Forschung und technologische Entwicklung sowie Entwicklungszusammenarbeit.

Grundzüge der Wirtschaftspolitik

  • Stellen den allgemeinen Rahmen dar, an dem sich die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten ausrichten sollen.

  • Sie werden vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister jährlich aufgestellt und bilden ein wesentliches Element der multilateralen Überwachung, bei der ihre Einhaltung streng kontrolliert wird.

Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

  • in dem die Grundfreiheiten des Binnenmarktes verwirklicht sind,

  • die Wirtschaftspolitiken zwischen den Mitgliedstaaten eng aufeinander abgestimmt werden,

  • die Wechselkurse der Teilnehmerländer unwiderruflich festgelegt sind und die Geld- und Wechselkurspolitik gegenüber Drittlandswährungen nur noch einheitlich betrieben wird.

  • Langerfristig gehört zu einer WWU auch die Einführung einer einheitlichen Währung.

Europäisches Währungssystem (EWS)

  • Ist ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse. Es wurde am 13. März 1979 in Kraft gesetzt. Seine Regeln sind in einem Abkommen zwischen den am System beteiligten EG-Notenbanken festgelegt worden.

  • Ziel des EWS ist es, in der Gemeinschaft eine Zone monetärer Stabilität zu schaffen.

  • Zwischen den Teilnehmerwährungen sind Leitkurse festgelegt, von denen die Wechselkurse nur um einen bestimmten Prozentsatz nach oben oder nach unten abweichen dürfen. Bei Erreichen der Schwankungsmargen sind die Zentralbanken zur Kursstützung verpflichtet. Das heißt, sie müssen die Schwankungen durch An- oder Verkauf auf den Devisenmärkten in den festgesetzten Grenzen halten. Infolge der Spannungen innerhalb des EWS im Sommer 1993 sind die Bandbreiten nach oben und unten am 2. August 1993 vorübergehend von 2,25 Prozent bzw. 6 Prozent auf 15 Prozent erweitert worden.

  • Ende 1996 nahmen bis auf Griechenland, Großbritannien und Schweden alle Unionsmitglieder am Wechselkursmechanismus des EWS teil.

  • Mit Beginn der Währungsunion wird ein reformiertes EWS, das sogenannte EWS II, in Kraft treten, bei dem der Euro Anker des Systems ist.

Europäisches Währungsinstitut (EWI)

  • Hat mit dem Beginn der 2. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1994 seine Arbeit aufgenommen.

  • Aufgabe des EWI ist es, die Koordinierung der geldpolitischen Zusammenarbeit zu stärken, die Endstufe der WWU technisch und organisatorisch vorzubereiten und die Entwicklung der ECU zu überwachen.

  • Das EWI löst den Ausschuß der EG- Zentralbankpräsidenten ab. Es hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, ebenso wie künftig die Europäische Zentralbank.

  • Oberstes Leitungsgremium ist der EWI-Rat, dem der Präsident des EWI (erster EWI- Präsident ist der Belgier Alexandre Lamfalussy) sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Europäischen Union angehören.

4.3. Die "ECU" (EUROPEAN CURRENCY UNIT)

  • Die ECU, zu deutsch: Europäische Währungseinheit, ist eine gemeinschaftliche Rechen- und Bezugsgröße, die mit dem Europäischen Währungssystem eingeführt wurde.

  • Die ECU beruht auf einem Währungskorb, der sich zu unterschiedlichen Beiträgen aus den Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und zwar abhängig von deren Wirtschaftskraft.

  • Die ECU fungiert im Europäischen Währungssystem u.a. als Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus, als Abrechnungsgröße und als Rechengröße für Finanzoperationen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; in diesem Zusammenhang wird sie als “offizielle ECU” bezeichnet.

  • Auch im internationalen Bankgeschäft hat sich die ECU als Anleihewährung etabliert.

  • Mit Beginn der Endstufe der WWU am 1. Januar 1999 wird der amtliche ECU- Korb abgeschafft und im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt.

Die “ECU”

  • Als rechnerische Bezugsgröße des EWS wurde am 1. Januar 1979 die ECU (European Currency Unit) eingeführt.

  • Die ECU erfüllt innerhalb des Europäischen Währungssystems eine dreifache Funktion. Sie dient als:

  • Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus,

  • Rechengröße bei Finanzierungsoperationen,

  • Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EWS- Zentralbanken untereinander.

  • Wird sie als Recheneinheit im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken, zum Beispiel bei der Strukturpolitik, angewendet.

  • Die ECU ist keine eigenständige Währung, sondern ein “Währungskorb”. In ihm sind die Währungen aller EU- Länder mit bestimmten Beträgen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft vertreten; 1 ECU ist seit September 1989 jeweils die Summe aus:

  • Deutsche Mark 0,6242 DM

  • Französischer Franc 1,332 FF

  • Pfund Sterling 0,08784 GBP

  • Niederländischer Gulden 0,2198 NLG

  • Belgischer Franc 3,301 BEF

  • Luxemburgischer Franc 0,130 LUF

  • Italienische Lira 151,8 ITL

  • Spanische Peseta 6,885 ESP

  • Dänische Krone 0,1976 DKK

  • Irisches Pfund 0,008552 IEP

  • Portugiesischer Escudo 1,393 PTE

  • Griechische Drachme 1,44 GRD

  • Damit enspricht 1 ECU zur Zeit (Stand: Juli 1997) rund 1,98 DM.

  • Die Zusammensetzung des Währungskorbes ist mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am 1. November 1993 eingefroren, nachdem sie zuvor im September 1984 und 1989 im Zusammenhang mit der Aufnahme der Drachme bzw. der Peseta und des Escudos revidiert wurde.

  • Deshalb sind im Währungskorb nur die Währungen derjenigen Länder enthalten, die bereits damals EG-Mitglieder waren. Mit Beginn der Endstufe der WWU zum 1. Januar 1999 wird der amtliche ECU- Korb abgeschafft.

Quellen: Commerzbank, Reuters/EU- Kommission

EURO

  • Name der künftigen europäischen Währung.

Wechselkurs

  • Der Wechselkurs gibt den Preis an, der in inländischer Währung für ausländische Zahlungsmittel gezahlt werden muß.

4.4. Von der D-Mark zum Euro

4.4.1. Der Nutzen einer gemeinsamen Währung in Europa 

Jeder Bürger sollte wissen, was die Europäische Währungsunion für ihn persönlich und für seine Finanzen bedeutet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie stabil der Euro sein wird.

Mit einer Münze zahlen

Wenn ein Amerikaner mit dem Auto von New York nach San Francisco reist, legt er 4.840 km zurück und fährt durch elf Staaten. Aber er zahlt überall mit einer Währung, dem Dollar. Wenn ein Deutscher von Hamburg nach München fährt, muß er 782 km fahren und fünf Bundesländer durchqueren. Aber überall wird das gleiche Geld akzeptiert, die D-Mark.

 

Wenn ein Europäer von Bremen über Eindhoven und Brüssel nach Paris fahren will, sind das 618 km durch vier Staaten. Und wenn er unterwegs tanken muß, etwas Obst kaufen oder eine Tasse Kaffee trinken möchte, dann muß er mit vier verschiedenen Währungen zahlen und zum Schluß immer ein paar Münzen übrigbehalten, die im Nachbarland nicht gelten.

 

Das wird sich ändern. Wenn der Euro kommt, daß gilt in allen Ländern der Europäischen Union (EU), die die "Reifeprüfung" schaffen, nur noch eine Währung.

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Kein lästiges Geldwechseln mehr, keine Gebühren beim Umtausch

  • Jeder erkennt auf einen Blick, ob der Kaffee, das Hemd, die Schuhe billiger oder teurer sind als zu Hause.

  • Überweisungen in Länder der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) gehen schneller und kosten weniger.

  • Wichtiger noch: Der Handel in Europa, dem wichtigsten Markt für deutsche Produkte, kann sich ohne die Gefahr von Währungsschwankungen entwickeln. Genauso wie in München, Kassel oder Dresden: es gilt überall das gleiche Geld. Das spart Kosten und macht vor allem in Deutschland viele Arbeitsplätze sicherer.

4.4.2. Wann und wie kommt der Euro?

Zeitplan:

Beim Europa- Gipfel im Dezember 1995 wurde nochmals bekräftigt:

Vom 1. Januar 1999 an wird mit dem Euro gerechnet. Aber zunächst nur im Finanzsektor. Das bedeutet, daß die Zentralbanken, die Sparkassen und Geschäftsbanken, die Fonds und andere Geldsammelstellen untereinander schon in Euro abrechnen. Die Bürger der teilnehmenden Länder dagegen tauschen ihre Francs, Gulden, D-Mark, Schilling oder Kronen erst nach der Jahrtausendwende - ab 2002 – gegen den Euro ein.

Umtausch:

Die teilnehmenden Staaten wollen ihre verschiedenen nationalen Währungen in eine gemeinsame umtauschen - und zwar wertgleich. Das bedeutet: niemand soll dabei etwas gewinnen oder verlieren.

Deshalb bedeutet der Eintritt in die EWWU auch;

Keine Währungsreform: Denn dabei handelt es sich immer um eine Notmaßnahme. Sie ist bei einer "galoppierenden Inflation", nach einem verlorenen Krieg oder im Fall eines Staatsbankrotts oft der einzige Ausweg. Doch bei den Ländern, die sich für den Beitritt zur EWWU qualifizieren, ist es genau umgekehrt: deren Regierungen müssen vor Eintritt in die Währungsunion beweisen, daß sie den Geldwert stabil und die Staatsfinanzen unter Kontrolle halten (Konvergenzkriterien). Nur dann können sie mitmachen. Für die Bürger bedeutet das, der Umtausch vollzieht sich!

Wertgleich:

Alles, was sich in Geld ausdrücken läßt, wird einheitlich umgerechnet: Löhne, Preise, Mieten, Pachten, Steuern, Guthaben auf Spar- und Gehaltskonten, Wertpapiere, öffentliche und private Kredite, Aktien. Also, kein Gewinn, kein Verlust.

Weniger Geld - und trotzdem nicht ärmer

Niemand wird bei Einführung des Euro Vorteile oder Nachteile haben. Das gilt auch innerhalb der Europäischen Union. Deshalb wird ein Franzose, Belgier, Österreicher oder Niederländer für seine Francs, Schilling oder Gulden weniger Euro bekommen als ein Deutscher für seine D-Mark. Für einen Dollar beispielsweise muß ein Belgier oder Österreicher - in Franc oder Schilling gerechnet - ja auch mehr zahlen.  

Das gleiche Prinzip gilt auch innerhalb der Länder. Da ein Euro aus heutiger Sicht fast doppelt soviel wert sein wird wie eine D-Mark - der heutige Kurs wäre etwa 1 zu 1.85, müssen alle in D-Mark ausgedrückten Werte entsprechend umgerechnet werden. Bei wertgleicher Umstellung auf den Euro haben die Bürger in Zukunft also kleinere Geldbeträge im Portemonnaie, können sich dafür aber genauso viel kaufen.

Aus einem monatlichen Einkommen von 2.700 DM würde z. B. ein Gehalt von 1.459,56 Euro. Das wäre schmerzlich, wenn sich nicht auch die Miete von 750 DM auf 405,40 Euro verringern würde - oder der Preis für einen Liter Benzin von 1,56 DM auf 0,84 Euro.

Ähnliches gilt für alle anderen Preise. Viele fürchten allerdings, einige Händler würden die Gunst der Stunde nutzen, für eigene Gewinne bei der Festsetzung der neuen

Preise: Bei der Umrechnung kommt es natürlich auch zu "krummen Zahlen". Wenn ein Händler von 10,10 auf 10,50 Euro aufrundet, werden die Kunden das rasch merken. Sie gehen zur Konkurrenz, die so schlau ist, auf 9,95 Euro abzurunden. Der harte Wettbewerb im Einzelhandel ist der beste Schutz für die Verbraucher. Vertraglich vereinbarte Preise (Miete, Versicherung usw.) müssen ohnehin exakt umgerechnet werden.

Kein Sparer verliert etwas

Alles, was sich in Geld ausdrücken läßt, wird wertgleich umgerechnet. Das gilt natürlich auch für alle Guthaben, für Sparkassenbriefe, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Anleihen, Investmentanteile, Bundesschatzbriefe oder Aktien. Und es gilt gleichermaßen für Kredite, öffentliche wie private.

Alle Geldbeträge werden in Euro ausgedrückt niedriger sein - aber ihren Wert behalten.

Die Zinssätze bleiben

Nicht verringert werden selbstverständlich die Zinssätze oder Dividenden. Aber wenn eine Anleihe zu 6% vorher 6,00 DM einbrachte, würden es dann - beim Kurs von 1 : 1.85 - 3,24 Euro sein. Entsprechend ist es bei Festgeldern, Sparbüchern, Sparbriefen, dem Nennwert von Aktien und Anleihen. Sie alle werden optisch niedriger sein, aber den alten Wert behalten.

Das Sparverhalten ändern?

Weil alles nur umgerechnet wird, ist es wenig sinnvoll - und oft sogar mit Verlusten verbunden, allein wegen der kommenden Währungsunion Sparverträge oder Lebensversicherungen zu kündigen, aus Bausparverträgen auszusteigen oder nur mit Blick auf den Euro die Ersparnisse in Fremdwährungen anzulegen. Lassen Sie sich nicht von falschen Propheten und selbsternannten Gurus aufs Glatteis spekulativer Geschäfte führen. Viele wirtschaften vor allem in die eigenen Taschen. Während beim Umtausch der D-Mark in die Euro- Währung keine Verluste zu befürchten sind, können übereilte Umdispositionen böse Überraschungen zur Folge haben.

So stabil wie die D-Mark?

Oft wird die Sorge geäußert, der Euro werde weniger stabil sein als die D-Mark. Diese Sorge nehmen die Sparkassen sehr ernst. Die Währungsunion birgt Risiken, wenn die strikte Stabilitätsorientierung des Maastricht- Vertrages nicht eingehalten wird. Hier liegt die Verantwortung der Politik. Die Sparkassen werden sich im Interesse ihrer Kunden nachhaltig dafür einsetzen, daß die künftige Euro- Währung ebenso stabil wird wie die D-Mark.

 

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