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DAS ENDE MENSCHLICHEN LEBENS EUTHANASIE

DAS ENDE MENSCHLICHEN LEBENS / EUTHANASIE

 

 

Todeszeitpunkt:

soziologischer Befund (gesellschaftliche Perspektiven, Anschauungen):

-- Hirntot

-- Herz-, Kreislaufversagen

-- Klinischer Tod, Nah-Tod Erfahrungen (vgl. R.Moody: Über das Leben nach dem Tod; Bestseller)

-- Darstellung des Todes in Filmen/Medien

-- Gesellschaftlicher Umgang mit dem Tod

 

 

Wo kommt der Tod /das Sterben vor? - Tabu?

TOD
STERBEN
-- Todesstrafe: gerecht? Mittel? Abschaffung?
-- Todesstrafe: Wartezeit? Mittel?
-- Tötung auf Verlangen
-- Sterbebeistand-, hilfe (beim Sterbeprozess)
-- Kriegsberichterstattung
-- Filme
-- Filme
 
-- Katastrophen- und Unfallberichte
 

 

® Der Tod ist ein vielbehandeltes Thema und daher kein Tabu-Thema. Das Sterben selbst hin-gegen ist schon eher ein solches, am weitesten vorne liegt allerdings die Beschäftigung mit dem eigenen Sterben/ Tod sein.

 

Tatsache des Todes

der eigene

Der Tod:

der fremde

mein Umgang mit dem Tod

 

Das Sterben: Als letzter Lebensabschnitt wird das Sterben noch immer in weiten Teilen unserer Gesellschaft tabuisiert.

Der Tod: Durch die mediale Vielfalt unserer gesellschaft ist der Tod oft anzutreffen.

 

 

 

Wo sterben heute die Menschen?

In Österreich gibt es pro Jahr rund 120 000 Sterbefälle. Davon sterben 80 000 Menschen in Krankenhäusern oder Altersheimen, also etwa 2/3. 40 000 Menschen (1/3) stirbt nicht im Kranken-haus/Altersheim also zu Hause, bei unfällen, auf der Straße,... . Am Land liegt diese Rate bei ca. 42%, in der Stadt (Wien) bei 17%.

Aber: 90% aller Menschen wünschen es sich, zu Hause zu sterben.

 

® Unterschied: sozialer Tod - biologischer Tod

(sozialer Tod: keiune Kontakte mehr mit der Gesellschaft,...; oft schon vor dem biologischen Tod.

 

 

 

 

Naturwissenschaftliche, juristische und sonstige Grundlagen

 

§77: Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches (wiederholtes) Verlangen hin tötet, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre zu bestrafen.

§78: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre zu bestrafen.

 

 

 

 

 

EUTHANASIE

 

 

Begriff: griech.: eu-thanathos (guter Tod)

 

Antike: - guter Tod (Heldentod, Suizid,...)

- Auslese (Spartaner Bringen Behinderte,... um)

 

NS: Vernichtung unwerten Lebens

 

heute: - Tötung auf Verlangen ¹ „Sterbehilfe“ (Ich töte, ohne Verlangen)

- guter Tod (Hospiz-Bewegung) „Ich möchte an der Hand eines Menschen sterben“

 

 

Kongrete Normprobleme:

 

® Tötung: vgl. weiter unten

 

® Patient - Zustimmung zum Sterben

- Wahrheit am Krankenbett

 

 

Tötung

INDIREKT

AKTIV (z.B.: Schmerzmittel mit lebensverkürzender Wirkung)

PASSIV durch Unterlassung

Normaler Mittel und Pflege (es geht mir darum, dass es ihm noch

gut geht; Tötung wird nicht angestrebt aber in Kauf genommen)

Außerordentlicher Mittel

(nicht Standardhilfe, sondern z.B.: Anschließen an Herz-Lungenmaschiene;

intensievmedizienische Mitel zur Verlängerung des Lebens)

Tötung

DIREKT

AKTIV (todbringende Spritze)

PASSIV (durch Unterlassung)

Normaler Mittel und Pflege (ich ziele auf den Tod ab)

Außerordentlicher Mittel (Behandlung führt wahrscheinlich

zum Tod, im Glücksfall weiterleben; kann man Arzt zur Beh. zwingen?

 

 

Alter des Verfassers 15 Jahre

Schulstufe (Verfassen) 10. Schulstufe

Jahr (Verfassen) 1999

Fach Religion

Typ Referat 37957rsm74hbg3o